![]() |
|
Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
hast Du schon einmal versucht einen Amtshaftungsanspruch durchzusetzen? Selbst die Beweiserleichterung wird Dir im Falle eines Impfschadens kaum helfen. Dies erschließt sich, wenn man den Gesetzestext mal kritisch analysiert. § 61 IfSG Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden. 1) Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wahrscheinlichkeit von den Verwaltungsgerichten (es sind ja "leider" nicht die Zivilgerichte zuständig) mit einer lapidaren aber wortreichen "Begründung" abgetan werden ist leider ziemlich hoch. Und zur Not wird dem Anspruchsteller noch Selbstschädigung vorgeworfen, weil er angeblich nicht alles getan hat, um den Schaden an seiner Gesundheit zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. (ich habe einen solchen Fall schon erlebt). 2) "Wenn Ungewissheit besteht" - da reicht es wenn die WHO (Wissenschaft??) oder eine andere "Institution" oder vielleicht genügt ja auch die Meinung von zwei, drei (von der Regierung anerkannten) Wissenschaftlern, die Ansicht vertritt, dass kein Zusammnenhang bestehe. Und schon hängt der Anspruch von der Zustimmung einer obersten Landesbehörde ab. 3) Und selbst wenn der Anspruch durch gehen sollte, vergiss die Summen die auf diesem Weg zu bekommen sind, das hat nichts mit einem zivilrechtlichen Anspruch gegen einen Pharma Konzern gemein. 4) Sprich diese Sicherheit, die hier in der Debatte angeführt wird, ist keine Sicherheit. Das beruhigt mich in keiner Weise.
__________________
Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 5 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 5) | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Was fahren denn die V besitzer noch alles? | W124-E250 | Alles andere | 126 | 19.07.2018 06:08 |
Weder bei Bosch, noch bei Mercedes Benz gibt‘s Ersatz für eine defekte Glühlampe... | princeton1 | Alles andere | 34 | 20.06.2018 16:46 |
Wer hält sich denn noch an die Regel WR von O bis O...??? | princeton1 | Alles andere | 60 | 07.11.2014 18:11 |