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![]() Zitat:
![]() Selbst wenn es bis zu einer richterlichen Rechtssprechung zu einer temporären Impfpflicht kommen sollte, hätte sie faktisch für die meisten überzeugten Selbstdenker keine Konsequenzen. Ohne Impfregister kann es dann ja nur zu lächerlichen Stichproben durch das Ordnungsamt kommen. Für 20-30 mill. Bürger dürfte denen das Personal fehlen. Und wie sollte das in der Praxis ausschauen? Ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland soll auf Zuruf einem Mitarbeiter des Ordnungsamts sensible persönliche Angaben zu seinem Impfstatus machen?!? Da beruft man sich dann auf sein Zeugnisverweigerungsrecht und sagt einfach nix. Oder man sagt, dass man sich nicht erinnern, ob man nun seine 7. oder bereits 9. Booster-Impfung erhalten hat. Mittels Umkehr der Unschuldsvermutung hätte das ja schon den Charakter einer rigorosen Rasterfahndung. Bei reglementierten Veranstaltungen oder in der Gastronomie wäre es ggf. denkbar. Aber sicherlich nicht beim Joggen, Spazierengehen oder anderen privaten Aktivitäten. Und selbst in Österreich wird es trotz Impfregister nicht zu einer größeren Impfbereitschaft kommen, da man dort für eine Jahresgebühr in Höhe von €2.400,- sich seine körperliche Unversehrtheit erkaufen kann! Das geht da bestimmt auch per Dauerauftrag... - ![]() Gruss Nico + Crew Geändert von princeton1 (09.01.2022 um 17:02 Uhr) |
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