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  #1  
Alt 15.12.2021, 21:49
purple
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@v-dulli


nach 2 Tagen brennt Dir mein Post plötzlich unter den Fingernägeln!? Nach 2 Tagen echauffierst Du Dich?


Oder musste nur schnell eine Ablenkung vom eigentlichen Thema her, da sich die Diskussion mittlerweile im Kreis dreht und sich nur noch eine handvoll Menschen ereifern und Phrasen dreschen?


Schlimm finde ich, dass sich manipulative Selbstdarsteller anmaßend und herblassend über andere Menschen äußern.
Ein Geschäftsmann soll sich durch das Vorzeigen seines Ausweises gegenüber einer Teilzeitangestellten ausweisen? Unmöglich! Oder schlimmer noch, gegenüber externem Sicherheitspersonal? Das kann doch wohl gar nicht sein!


Ein Mensch der Oberschicht soll sich gegenüber einem Menschen der Unterschicht erniedrigen!?


So, in Erwartung eines Ordnungsrufs hier noch mein abgelegter Amtseid:


§ 47 LBG – Diensteid
(§ 38 BeamtStG)


(1) Die Beamtin oder der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
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  #2  
Alt 15.12.2021, 21:56
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
@v-dulli


nach 2 Tagen brennt Dir mein Post plötzlich unter den Fingernägeln!? Nach 2 Tagen echauffierst Du Dich?


Oder musste nur schnell eine Ablenkung vom eigentlichen Thema her, da sich die Diskussion mittlerweile im Kreis dreht und sich nur noch eine handvoll Menschen ereifern und Phrasen dreschen?
Auch wenn Du es nicht glauben magst, es ist genau so wie ich es geschrieben habe und das es oT ist habe ich auch angemerkt.
Gerade weil ich Deine vorhergehenden sachlichen Beiträge sehr geschätzt habe, bin ich durch die letzten doch enttäuscht.


Ich muss nicht ablenken, ich könnte einzelne Beiräge und sogar das ganze Thema löschen oder schliessen.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut



Geändert von v-dulli (15.12.2021 um 22:02 Uhr)
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  #3  
Alt 15.12.2021, 21:58
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
@v-dulli


nach 2 Tagen brennt Dir mein Post plötzlich unter den Fingernägeln!? Nach 2 Tagen echauffierst Du Dich?


Oder musste nur schnell eine Ablenkung vom eigentlichen Thema her, da sich die Diskussion mittlerweile im Kreis dreht und sich nur noch eine handvoll Menschen ereifern und Phrasen dreschen?


Schlimm finde ich, dass sich manipulative Selbstdarsteller anmaßend und herblassend über andere Menschen äußern.
Ein Geschäftsmann soll sich durch das Vorzeigen seines Ausweises gegenüber einer Teilzeitangestellten ausweisen? Unmöglich! Oder schlimmer noch, gegenüber externem Sicherheitspersonal? Das kann doch wohl gar nicht sein!


Ein Mensch der Oberschicht soll sich gegenüber einem Menschen der Unterschicht erniedrigen!?


So, in Erwartung eines Ordnungsrufs hier noch mein abgelegter Amtseid:


§ 47 LBG – Diensteid
(§ 38 BeamtStG)


(1) Die Beamtin oder der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
-

Sonst geht`s Dir hoffentlich gut in Deiner Besoldungsgruppe...?!?

Nur nochmal zur Klarstellung, noch bestimme ausschließlich ICH, wem ich meine amtlichen Ausweisdokumete vorlege.
Private Teilzeitkräfte mit gelben Warnwesten gehören definitiv NICHT zu diesem Kreis.

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  #4  
Alt 15.12.2021, 23:53
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
.....Nur nochmal zur Klarstellung, noch bestimme ausschließlich ICH, wem ich meine amtlichen Ausweisdokumete vorlege......
das sieht das Personalausweisgesetz etwas anders.
...Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Indentität berechtigten Behörde vorlegen......


Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
...ich könnte einzelne Beiträge und sogar das ganze Thema löschen oder schliessen.


das ist doch mal ein Demokratieverständnis!
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  #5  
Alt 15.12.2021, 23:55
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und dann frage ich mich immer wieder, wenn Leute rufen "wir sind das Volk" gehöre ich da auch dazu?
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  #6  
Alt 16.12.2021, 05:48
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Zitat:
Zitat von Jobo Beitrag anzeigen
das sieht das Personalausweisgesetz etwas anders.
...Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Indentität berechtigten Behörde vorlegen......


das ist doch mal ein Demokratieverständnis!
Genau wie die Freiheit sich nicht impfen lassen zu müssen

Zitat:
Zitat von Jobo Beitrag anzeigen
und dann frage ich mich immer wieder, wenn Leute rufen "wir sind das Volk" gehöre ich da auch dazu?
Und wie lange fragst Du Dich das schon?
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #7  
Alt 16.12.2021, 06:26
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
-

Sonst geht`s Dir hoffentlich gut in Deiner Besoldungsgruppe...?!?

Nur nochmal zur Klarstellung, noch bestimme ausschließlich ICH, wem ich meine amtlichen Ausweisdokumete vorlege.
Private Teilzeitkräfte mit gelben Warnwesten gehören definitiv NICHT zu diesem Kreis.

ja, und das wird auch immer so bleiben das ausschließlich du über die handlungen in deinem leben bestimmst. allerdings wirst du mit den konsequenzen leben müssen aus deinem handeln.
du willst der person welche die aufgabe bekommen hat perso und 2g nachweis zu kontrollieren nicht nachkommen im autohaus? ist ja ok, kein wagen bei benz für dich, nicht mal schuhe bei deichmann für dich wenn gerade jemand bei deichmann kontrollen auf 2g macht.

eure gewählte regierung hat der wirtschaft nun mal diesen stuss reingedrückt, der handel muß prüfen ob der kunde 2g voraussetzung erfüllt. dass dazu die identitätfeststellung notwendig ist, ist auch klar.

da das autohaus aber unter anderem davon lebt autos zu verkaufen wird sich wohl ein weg finden dass du zu deinem auto kommst, spätestens für die rechnung wirst dann wohl deine rechnungsadresse bekannt geben müssen.
und dass diese regelung im autohaus nicht 100% ernst genommen wird hast ja auch schon erlebt, du konntest die 2 flaschen wein abgeben ohne deine identität der externen sicherheitskraft preisgeben zu müssen.

Geändert von ktm (16.12.2021 um 06:40 Uhr)
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  #8  
Alt 16.12.2021, 07:40
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Zitat:
Zitat von ktm Beitrag anzeigen
ja, und das wird auch immer so bleiben das ausschließlich du über die handlungen in deinem leben bestimmst. allerdings wirst du mit den konsequenzen leben müssen aus deinem handeln.
du willst der person welche die aufgabe bekommen hat perso und 2g nachweis zu kontrollieren nicht nachkommen im autohaus? ist ja ok, kein wagen bei benz für dich, nicht mal schuhe bei deichmann für dich wenn gerade jemand bei deichmann kontrollen auf 2g macht.

eure gewählte regierung hat der wirtschaft nun mal diesen stuss reingedrückt, der handel muß prüfen ob der kunde 2g voraussetzung erfüllt. dass dazu die identitätfeststellung notwendig ist, ist auch klar.

da das autohaus aber unter anderem davon lebt autos zu verkaufen wird sich wohl ein weg finden dass du zu deinem auto kommst, spätestens für die rechnung wirst dann wohl deine rechnungsadresse bekannt geben müssen.
und dass diese regelung im autohaus nicht 100% ernst genommen wird hast ja auch schon erlebt, du konntest die 2 flaschen wein abgeben ohne deine identität der externen sicherheitskraft preisgeben zu müssen.
-

Es gibt in Deutschland zurzeit mindestens zwei große Handelsunternehmen, die gegen die offensichtliche Symbolpolitik der diskriminierenden + wirtschaftsschädlichen 2G Regeln im Einzelhandel Klage eingereicht haben.
Alle Verkaufsstützpunke leiden nicht nur an den Kunden, die irrsinniger Weise völlig Gesund nicht rein dürfen, nein es zeigen sich auch immer mehr geimpfte einlassberechtigte Bundesbürger solidarisch und meiden solche PoSs.
Es wäre wünschenswert, wenn der deutsche Automobilverband oder einzelne Hersteller ebenfalls den Klageweg beschreiten würden.
Er gab durchdachte Hygiene-Konzepte und es ist ganz offensichtlich, dass diese staatlichen Zugangsbeschränkungen rein erzieherische Maßnahmen darstellen.
Und wenn es sein muss, dann kaufe ich meine neuen Kraftfahrzeuge oder Motorräder ggf. im europäischen Ausland.
In Belgien und den Niederlanden habe ich auch schon vor Corona Neufahrzeuge erworben.
Und nochmal zur finalen Klarstellung, natürlich kennt mein mir bekannter Verkäufer bei BMW, Mercedes Benz oder Harley Davidson meine ladungsfähige Adresse.
Aber ich zeige meinen Personalausweis ganz bestimmt keiner mir unbekannten Privatperson...
Wenn aber fast alle, alles immer schön gehorsam + fremdbestimmt mitmachen, dann wird sich auch nicht unbedingt etwas ändern.

-

Gruss
Nico + Crew
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