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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Nachdem es weder in England, Deutschland, Frankreich oder die Niederlande noch einen orig. LR-Dachträger mehr gab, hatte mein Bruder in der Nähe von Frankfurt einen Händler gefunden, der noch einen nagelneuen Defender-Träger hatte.
Tja, und als er heute Früh mit einem Leih-Vito dort zur Abholung eintraf, meinte der Firmeninhaber, dass er sogar zwei neue Träger inkl. Leiter hätte…! Der 447er Vito + mein Bruder sind beladungstechnisch erfreulicher Weise sehr flexibel…! - ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() - ![]() Gruss Nico + Crew Geändert von princeton1 (31.07.2021 um 04:49 Uhr) |
Folgende 6 Benutzer sagen Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Hallo Nico,
irgendwie ist es nicht fair welche Zufälle bei Euch immer just gerade passend reinlaufen. ![]()
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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#3
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Gegen Zwang und Verbote, für Wettbewerb und Technologieoffenheit |
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#4
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Eine Frage an unsere österreichischen Freunde.
Ist da etwas dran, dass man in Österreich beim Verkauf seines Kraftfahrzeugs die nicht unerhebliche Nova-Luxussteuer wieder vom Staat zurückerstattet bekommt? Oder ggf. nur, wenn das verkaufte Fahrzeug das Land verlässt? - ![]() Gruss Nico + Crew |
#5
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ja, einen teil der ursprünglich abgeführten NoVA kann man sich im fall export zurückholen
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1 https://uniconsult.at/insights/die-n...ivatfahrzeugen |
Folgender Benutzer sagt Danke zu ktm für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Super, vielen Dank für die hilfreiche Info!
Der Arzt aus Österreich, von dem ich im Juli den Defender 110 erworben hatte, möchte nun von mir einen Defender 90 (für einen sportlichen Sammlerpreis) zurückkaufen. Er würde sich das Projekt hübschrechnen, wenn er mit meiner Hilfe (Übersendung der Zulassungsbescheinigung aus D) von seiner ursprünglichen Nova-Steuer des exportierten Fahrzeugs alles, bzw. einen Teil zurückbekommt. Er ist sich aber auch nicht ganz sicher ob, bzw. wie einfach das funktioniert... - ![]() Gruss Nico + Crew |
#7
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an der stelle vom arzt würde ich hier dringend einen steuerberater hinzu ziehen oder eventuell öamtc/arbö falls er dort mitglied ist. nicht dass das finanzamt beim arzt eine gewerbliche tätigkeit sieht (verkaufspreis 40% höher wie ehemaliger Listenpreis).
in österreich geht das finanzamt bei ~3 verkauften fahrzeuge p.a. bzw. wenn gewinn erzielt wurde beim verkauf von gewerbe aus und du mußt dann widerlegen dass du rein privat so viele fahrzeuge verkauft hast. und das gewinn erzielt wurde ist ja offensichtlich wenn der verkaufspreis höher ist wie der ehemalige listenpreis. Geändert von ktm (17.12.2021 um 10:45 Uhr) |
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