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Alt 19.01.2020, 10:24
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Danidog Danidog ist offline
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Lauf a.d. Pegnitz -[Deutschland]- LAU Lauf a.d. Pegnitz -[Deutschland]- DA * * *
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Zitat:
Zitat von FXP Beitrag anzeigen
Er schreibt hier ausdrücklich von ebay-Kleinanzeigen (nicht vom "normalen" ebay). Bei Kleinanzeigen gibt es keinen Käuferschutz, dort wird nur eine Angebotsplattform kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit der Geschäftsabwicklung hat eby rein gar nichts zu tun.

Das ist nicht ganz richtig ...


Auch für Verkäufe von privat an privat wie zum Beispiel über Marktplätze wie eBay Kleinanzeigen ist PayPal eine sichere Bezahlmethode. Damit Sie auch hier über den PayPal-Käuferschutz und PayPal-Verkäuferschutz abgesichert sind, sollten Sie darauf achten, dass Sie die PayPal-Services richtig nutzen. Folgende Hinweise sollten entsprechend befolgt werden:


Nutzen Sie „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“
Bei PayPal gibt es zwei Möglichkeiten, Geld zu senden. Zum einen die gebührenfreie Variante „Geld an Freunde und Familie senden“ und zum anderen die gebührenpflichtige Variante „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“. Der PayPal-Käuferschutz und PayPal-Verkäuferschutz gelten nur bei „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“.



https://www.paypal.com/de/webapps/mp...y-and-security
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  #2  
Alt 19.01.2020, 10:43
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Erfurt -[Deutschland]- EF Erfurt -[Deutschland]- FF 4 4
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Auch PayPal ist keinesfalls eine sichere Zahlmethode !

Durch den Käuferschutz, bekommt der Käufer sein Geld zurück, wenn er z.Bsp. behauptet er hat die Ware nie bekommen. Dann ist der Verkäufer in der Beweispflicht das er die Ware übergeben hat, da reicht auch der Versandnachweis nicht !
sicher ist nur Barzahlung !
Ich kenne einen persönlich, da ist das genau aufgetreten !

mfg
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  #3  
Alt 19.01.2020, 11:17
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Hallo,

Strafanzeige und Mahnbescheid und in der Folge dann Vollstreckungsbescheid (ist einfach, kostet nicht so viel und läuft, wenn Du Glück hast ohne große Gegenwehr durch - dann wäre die Forderung erst mal tituliert und man kann an's Eingemachte gehen). Wichtig ist beim Mahnbescheid als Grund des Anspruchs mit anzugeben, dass ein Betrug vorliegt, Verweis auf Strafanzeige. Das ist wichtig, wenn sich das Gegenüber in eine Insolvenz flüchtet, dann bleibt hinterher die Forderung trotz evtl. Restschuldbefreiung klagbar. Sprich wenn er alle Verbindlichkeiten "los" ist, könntest Du aus Deinem Vollstreckungsbescheid weiter mit staatl. Hilfe (Gerichtvollzieher, Eintrag einer Hypothk auf ein evtl. vorhandenes Grundsück, Kontopfändung usw.) versuchen Dein Geld + Kosten zurückzubekommen.

Ist natürlich aufwändig, kostet Geld und die Erfolgsaussichten sind unklar aber oft zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Die anderen oben genannten Wege kann/sollte man natürlich trotzdem versuchen.

Viel Erfolg
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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  #4  
Alt 19.01.2020, 15:58
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Zitat:
Zitat von Korsar Beitrag anzeigen
Hallo,



Strafanzeige und Mahnbescheid und in der Folge dann Vollstreckungsbescheid (ist einfach, kostet nicht so viel und läuft, wenn Du Glück hast ohne große Gegenwehr durch - dann wäre die Forderung erst mal tituliert und man kann an's Eingemachte gehen). Wichtig ist beim Mahnbescheid als Grund des Anspruchs mit anzugeben, dass ein Betrug vorliegt, Verweis auf Strafanzeige. Das ist wichtig, wenn sich das Gegenüber in eine Insolvenz flüchtet, dann bleibt hinterher die Forderung trotz evtl. Restschuldbefreiung klagbar. Sprich wenn er alle Verbindlichkeiten "los" ist, könntest Du aus Deinem Vollstreckungsbescheid weiter mit staatl. Hilfe (Gerichtvollzieher, Eintrag einer Hypothk auf ein evtl. vorhandenes Grundsück, Kontopfändung usw.) versuchen Dein Geld + Kosten zurückzubekommen.



Ist natürlich aufwändig, kostet Geld und die Erfolgsaussichten sind unklar aber oft zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Die anderen oben genannten Wege kann/sollte man natürlich trotzdem versuchen.



Viel Erfolg


Alles richtig. Bin selber reingefallen. Alles war schlüssig. Rechnung von einer Firma bekommen, bezahlt und nie was bekommen.

2200,- futsch

Und ja.... habe vorher alles im Rahmen der Möglichkeiten überprüft. Die Firma gab es, Steuer-ID war gültig.

Nur derjenige gehörte nicht zur Firma. Anzeige geschaltet inkl. Anwalt. Keine Chance wenn man nicht weiß gegen wen ermittelt werden kann.

Eine Chance gäbe es aber das Bankgeheimnis lässt es nicht zu.

Ich brech immer noch.....


Gruß Alex
__________________
Gruß Alex



c' est la vie........
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  #5  
Alt 19.01.2020, 19:04
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Zitat:
Zitat von auco Beitrag anzeigen
Eine Chance gäbe es aber das Bankgeheimnis lässt es nicht zu.
Zumindest wenn auf ein deutsches Konto gezahlt wurde wird selbstverständlich die Identität an eine Strafverfolgungsbehörde rausgegeben. Und über einen Anwalt ist die Akteneinsicht auch kein Problem.

Was Paypal betrifft: Die Zahlung per "Waren- und Dienstleistungen" ist eine verhältnismäßig sichere Sache. Ich habe schon öfter von dem Käuferschutz profitiert. Und selbstverständlich hat man nichts zu befürchten, wenn einem als Verkäufer unterstellt wird man hätte nicht verschickt und kann das Gegenteil belegen.

Allerdings gibt es Dummköpfe ÜBERALL! Und so kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Paypal-Mitarbeiter einen Versandnachweis ebenso ignoriert, wie es mir passiert ist, dass ich auf Kosten eines Mahnverfahrens per Mahnbescheid teilweise sitzen gebliebe bin, obwohl die Sach eigentlich glasklar war (Tipp: NICHT ohne Anwalt machen!)
__________________
Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt...
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  #6  
Alt 20.01.2020, 09:25
Lars
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sowas ist immer ärgerlich. Auch ich habe schon schlechte Erfahrungen gemacht. Allerdings habe ich ware bekommen, nur war diese nicht wie beschrieben. Es sollten neuwertige Felgen sein und die geliefert wurden, waren bearbeitet und teilweise so mangelhaft, dass nichtmal der TüV sie für den Verkehr zugelassen hätte.
Behauptung war dann, er hätte einwandfrei verschickt und ich hätte sie beschädigt. Aber Dank Anwalt hat sich das dann doch geregelt. Habe mein Geld wieder und er hat die Anwaltskosten tragen müssen.

Also bitte nicht gleich aufgeben, sondern alle Rechtsmittel ausschöpfen. Es gibt zum Glück eben auch etwas dümmere Betrüger. Und wenigstens denen muß man den Spaß an der Sache verderben.

Ich habe mir geschworen, gebrauchte Sachen nur mit Abholung und gegen Barzahlung zu kaufen.
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  #7  
Alt 20.01.2020, 14:58
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Reden

Mir wurde auch letztens mit einem Anwalt gedroht, nachdem ich über eBay Kleinanzeigen mit transparenter Artikelbeschreibung und Selbstabholung einen alten Wäschetrockner für wenig Geld verkaufte.

Ich wunderte mich auch noch warum der Käufer mich bei der Abholung fragte, was er denn mit dem Abluftschlauch anfangen sollte...!?

Einen Tag später kontaktierte er mich mit bösen Worten und teilte mir mit, dass er den Wasseranschluss nicht findet und seine Frau mit der dreckigen Wäsche unfreundlich neben ihm stehen würde...!

Ich habe ihm dann sachlich klar gemacht, dass es immer gut ist, wenn man weiß, was man kauft...!
Habe dann weder von ihm, noch von seinem Anwalt, mit dem er drohte, je wieder etwas gehört...!



Gruss
Nico + Crew
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  #8  
Alt 24.01.2020, 13:00
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Zitat:
Zitat von Metaphore Beitrag anzeigen
Was Paypal betrifft: Die Zahlung per "Waren- und Dienstleistungen" ist eine verhältnismäßig sichere Sache. Ich habe schon öfter von dem Käuferschutz profitiert. Und selbstverständlich hat man nichts zu befürchten, wenn einem als Verkäufer unterstellt wird man hätte nicht verschickt und kann das Gegenteil belegen.

Allerdings gibt es Dummköpfe ÜBERALL! Und so kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Paypal-Mitarbeiter einen Versandnachweis ebenso ignoriert, wie es mir passiert ist, dass ich auf Kosten eines Mahnverfahrens per Mahnbescheid teilweise sitzen gebliebe bin, obwohl die Sach eigentlich glasklar war (Tipp: NICHT ohne Anwalt machen!)

Bei Paypal ist es so, dass deren Mitarbeiter nur Versandnachweise akzeptieren wenn diese eine Sendungsverfolgung haben und somit die Zustellung nachgewiesen werden kann.


Ja, es ist mir bekannt, dass der Gefahrenübergang bei privaten Verkäufen mit der Übergabe an den Spediteur auch auf den Käufer übergeht, aber Paypal scheint das zu ignorieren und besteht auch auf einen Nachweis der Zustellung.


Folgendes hat sich bei mir daher als praxistauglich und maximal abgesichert herausgestellt:
  • Bei Verkäufern die auch auf Nachfrage kein Paypal anbieten nichts kaufen. Über die Gebühren bei Paypal kann man sich streiten, i.d.R. war es nie ein Problem bei meinen Verkäufen das der Käufer die zusätzliche Absicherung selber bezahlt und die Gebühren übernimmt, sprich ich den gezahlten Kaufpreis in Gänze bekomme. Aber jemand der nicht mal das anbietet ist mir suspekt.

  • Bei Verkäufen mittels Paypal auf versicherten Versand mit Sendungsverfolgung bestehen.
    Dann gibts auch keinen Streß auf Verkäuferseite wenn der Käufer behauptet er hätte nichts bekommen
  • Aufpassen dass auch auf die Adresse die in Paypal als Versandadresse angegeben ist geliefert wird.
    Manch käuferischer Betrüger behauptet einfach die Ware ist nicht angekommen und wäre nicht richtig versendet worden, was Paypal dann anhand dieser Adresse prüft. Abweichungen können zu Problemen führen.



Hilft im jetzigen Fall leider nicht weiter aber manch einer mag da mal vor seinem nächsten Kauf drüber nachdenken.
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  #9  
Alt 24.01.2020, 16:18
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Hallo zusammen,

der Betrug bei Ebay-Kleinanzeigen steigt stetig. Leider nach 5 Jahren vor einigen Monaten auch wieder rein gefallen. Waren nur 30 Euro, ich habe einen Haken dran gemacht. Vor ca. 5 Jahren meinte mich 2 x innerhalb von 4 Wochen mich mit einem Apfel-Phone mit 250 / 200 Tacken über den Tisch ziehen zu müssen. Auch gekauft und Preis per Überweisung gezahlt. Dann Toten Stillen. Mein Anwalt hat zwar ca. 1,5 Jahre gebraucht, habe jetzt gegen 3 Personen eine Vollstreckbaren Titel und der eine stottert fleißig mit 5 Euro ab. Einer sitzt in der JVA Frankfurt. Also möglich ist da was. Aber man braucht eine Rechtschutzversicherung.
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