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Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne. |
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#1
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Interessant wäre so eine Versicherung ja ganz allgemein nicht nur im Ausland. Ein Kumpel von mir ist mal auf dem Rad jemanden der spontan zum Wenden in eine Einfahrt rein ist voll reingebrettert. Die kamen auch aus dem Nicht-EU-Ausland und es war schwierig insb. spätere das Schmerzensgeld durchzusetzen.
@Frank - Ne Rechtsschutz hast Du dann wohl vermutlich auch nicht, oder?
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Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt... |
#2
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Frank, bist du im ADAC? Falls ja, dann einfach mal dort nachfragen, ansonsten wirst du wohl um einen Anwalt/Rechtsbeistand für Verkehrsrecht nicht herum kommen.
Wenn du vor Ort eine Anzeige wegen Unfall-Fahrerflucht aufgegeben hast, dann sollte das Anhängerkennzeichen auch dort aktenkundig sein und die örtliche Polizei kann damit den Halter ermitteln. Im Rahmen seiner Vorladung wird er dann sicher Auskunft zum verwendeten Zugfahrzeug geben müssen. Damit hast du dann auch ein Aktenzeichen der örtlichen BE-Polizei, mit welchem du an deine deutsche Versicherung herantreten kannst. |
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