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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Ich hab mehrfach nachgeforscht und auch bei den Cops nachgefragt.
Hiess, PKW mit Anhänger bis 750kg mit B. Hab dann meinen 3050kg Vito erwähnt. Passt. Hat einer eine Quelle zu der Aussage von Hübi? https://www.adac.de/infotestrat/tech...oer/anhaenger/ Geändert von Plasma (21.10.2018 um 19:10 Uhr) |
#2
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Hallo,
Ja das ist auch mein Wissensstand 750 kg Anhänger geht immer auch wenn das Zugfahrzeug schon 3500 kg zgG hätte. Gruß Dirk |
#3
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Hier mal die Führerscheinklassen, die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bzw. Anhängern bis 750 kg du >mehr< als 750 kg.
Gruß Reinhard Fahrerlaubnisklasse) Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
BE ![]() Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kgBE |
#4
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Hallo,
das ein Anhänger mit 750 KG immer geht bei Zugfahrzeug bis 3,5 t habe ich bisher nie so gelesen, scheint aber so zu sein. B96 ist keine eigene Führerscheinklasse daher gleich BE machen und bis 3,5 t. Fahrzeug und 3,5 t. Anhänger keine Gedanken mehr machen. ![]()
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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ganz klar BE machen. der Unterschied bzw. Mehraufwand zu B96 ist nur eine praktische Prüfung. Die Ausbildung zu BE bzw. B96 wird in den Fahrschulen gleich gemacht und eben auch gleich in Rechnung gestellt.
Und ja, mit Klasse B dürfen immer Anhänger bis 750kg angehängt werden. auch wenn das Auto schon 3t hat. ![]() ![]() ![]() |
#6
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![]() Zitat:
Die zulässige Gesamtmasse gibt die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung an. Das heißt, dass eine Kombination aus Pkw und Anhänger inklusive zugeladener Gegenstände (zum Beispiel Möbel) insgesamt nur 3,5 t wiegen darf. Geändert von Mopeto (22.10.2018 um 09:52 Uhr) |
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