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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Goo xx e Ergebnisse sind meiner Erfahrung nach immer mit Vorsicht zu genießen....
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#2
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http://www.schaffenwir.de/fuehrersch...chein-klasse-3
dann lies das mit Vorsicht ![]() ....oder geh ins nächste Polizeirevier und frag den Freundlichen am Tresen oder ruf beim Straßenverkehrsamt an, die sollten da eine rechtssichere Auskunft aus 1.Hand geben können.
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Stete Skepsis wenn man im Netzis. One day we all have to die. But not all the other days ! Geändert von Rangie (18.09.2018 um 16:52 Uhr) |
#3
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Der Bestandsdchutz gilt selbstverständlich!
Für gewerbliche Nutzung bräuchtest Du den Eintrag 95 (Ärztliches Gutachten + 5 Modulschulungen) Ansonsten empfehle ich, denn alten Fläppen als "verlustig, bzw. unauffindbar" zu deklarieren...! - ![]() Gruss Nico |
#4
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Hallo,
ZITAT: " Ansonsten empfehle ich, denn alten Fläppen als "verlustig, bzw. unauffindbar" zu deklarieren...!" Wozu soll das dienen? - Grauer Lappen gerahmt in Gold oder????
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#5
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![]() Zitat:
![]() Ich kenne Typen + Fälle, bei denen auf Amtsstuben unwiederbringlich z.B die uneingeschränkte Motorradnutzung gelöscht wurde. Wer das dann verspätet bemerkt, und kein (verlustig gemeldetes) Original, oder zumindest eine belastbare Kopie vorlegen kann, kann dann nach 30 Jahren nochmal Fragebögen büffeln...! - ![]() Gruss Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Also ok diese Auskunft ist nicht ganz richtig. Es ist alles hinterlegt. Fragt mich nicht wo aber meine jetzt zuständige Führerscheinstelle könnte mir nach einigen kurzen Mausklicks genau sagen was ich wann und wo gemacht habe. Und der hatte garantiert keine Glaskugel auf dem Schreibtisch.
Das in meinem Fall die Umschreibung etwas kompliziert war steht auf einem anderen Blatt. |
#7
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So, also:
Mit der alten Klasse 3 bekommt man im LKW-Bereich den C1E eingetragen (altersmäßig unbeschränkt). Nur auf Antrag(!) bekommt man bei der Umschreibung die Klasse CE79 eingetragen. Da geht es um die Besitzstandswahrung eben der genannten Kombi 7,5 t + 11 t Anhänger, die nicht mehr in die C1E fällt (C1E = max 12 t). Diese Klasse CE79 wird aber ohne Gesundheitstest mit 50 ungültig. Aber auch ohne Führerscheintausch (also mit der Klasse 3) darf man Züge, die nicht in die C1E fallen, über 50 nicht mehr ohne Gesundheitstest fahren. |
#8
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Da steht genau das drin, was die Verwaltungsfachangestellte glaubt, vom alten Führerschein abgelesen zu haben...!
Je nach Tagesform kann da auch schon mal etwas verschludert werden...! Entsprechende Fälle sind mir bekannt...! - ![]() Gruss Nico |
#9
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Wenn man auf die Karte umschreiben muss oder lässt, dann bekommt man seinen grauen (oder rosanen bei den jüngeren) Lappen entwertet mit nach Hause, also für gerahmt an die Wand hängen reicht das allemal.
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#10
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Immer drauf achten, dass man den Lappen mitbekommt und auch aufbewahrt. Wichtig, vorher sagen, dass man den wieder haben möchte. Sonst ist der schnell mal geschreddert und vorher am besten ein Foto machen.
Es macht übrigens bei bestimmten Anforderungen Sinn gegen eine Karte zu tauschen. Will man zum Beispiel mit einem PKW einen Drehschemel ziehen. Mit Klasse 3 sind nur 3-Achsige (Achsenabstand <1m gilt als einer Achse) Gespanne erlaubt. Bei BE fällt diese Einschränkung weg. Dafür sollte man die Zusatzzahl 79.06 für BE eintragen lassen. Diese erlaubt es Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t mit einem PKW zu ziehen. |
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Stichworte |
Kl. 3 Kl. 2 Recht EU |
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