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Felgen W639 Forumsdatenbank für Felgen des W639 |
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#1
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Wie ist das mit dieser EU Regelungungen:
92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen) "Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist." (also im Falle des Anhängerbetriebs) 92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen) "Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird." Sind die noch aktuell. Habe eben mal auf diesem EU-Portal spontan geschaut... finde aber die Anhänge nicht und sind die schon aufgehoben? Bei den Felgen-Verkäuferperücken haben die eher wenig davon gehört, was ich mich verwundert. Denn, wenn diese Regelung noch gültig ist... darf ich dann eine für meine zul. Achlast zugelassene Felge mit einem einem Reifen mit LI 100 fahren? Ich kapiere die Gutachten auch immer noch nicht ganz. Beispielsweise gibt es häufig die Kennziffer "T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul . Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). " Kann doch nicht sein, dass man jetzt keinen Reifen mit höherem Lastindex montieren darf, oder?!? Und gem. obiger EU-Regelung dürfte ich so einen Reifen bei Anhängerbetrieb ja fahren... sehr verwirrend alles...
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Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt... |
#2
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Einen Reifen mit einem höheren LI darf man selbstverständlich immer montieren.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#3
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Also bedeutet T00 als Beispiel, dass man für die angegebene Felgen-Reifengrößen-Kombination mind. einen Reifen mit LI100 fahren muss?
Es gibt auch Angaben in denen mehrere verschiedene Schlüssel angegeben sind zu einer Kombination von Reifen/Felge (bspw. T98 + T00)... was ergibt das für einen Sinn?!?
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Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt... |
#4
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![]() Zitat:
Einen Reifen mit LI98 auf dem 639er zu fahren ist eher die Ausnahme. Der Reifenhersteller kann in Bestimmten Fällen eine Freigaben für eine Achslast über dem LI freigeben wenn der SI deutlich über der maximalen Geschwindigkeit des Fahrzeuges liegt - gleiche Argumentation wie weiter oben zum Betrieb mit begrenzter Geschwindigkeit/ Anhängerbetrieb.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Es bleibt die Frage: Warum werden dann mehrere LIs angegeben?
225/55R18 A12 R91 T02 T98 T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T00.JPG T02.jpg T98.jpg
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#6
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Woher weiß der Felgenhersteller, auf welches Fahrzeug Du die Felgen montierst?
Der mindestens erforderlichen LI ist abhängig von deinem Fahrzeug. Den 225/55 R18 gibt es mit den beiden LI, die der Felgenhersteller aufführt. Grüße JoJo |
#7
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![]() Zitat:
Helmut hat ja auch schon geschrieben, dass es so zu interpretieren ist, dass zumindest der angegebene LI zu verwenden ist. In der Aufschlüsselung wird ja auch nur der LI beziffert und nochmal erklärt (was im Prinzip überflüssig wäre, da der LI ja selbsterklärend ist). Verwirrend ist nur, wenn dann verschiedene Lastindizes angegeben werden. Das passt nämlich nicht zu der "Minimum-These". Und was soll ich sagen.... und weil eine Felge einen Schlüssel mit Lastindex 100 Angabe vermerkt hatte behaupetete ein Felgenverkäufer konsequent, dass ich die Felge mit der Reifenkombi nicht nutzen könne. Es wäre zwar richtig, dass ich Reifen mit höherem LI verwenden könne, aber nur wenn die Reifen-Felgenkombi im Gutachten mit einem LI vermerkt ist, der auch mit meinem Fahrzeug gefahren werden könnte. Ich habe den Tüv um Stellungnahme gebeten.
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#8
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Hallo Micha,
schau Dir mal die PLATIN P70 an. Gibts in Poliert und Schwarz. Bei 8,5x19 mit ET 45 und Radlast 860kg kommst Du gut hin. Mit nem 245er Reifen und entsp. Lastindex dürften Deine Anforderungen erfüllt sein. Design ist natürlich immer Geschmackssache... https://www.platin-wheels.com/platin...hwarz-poliert/
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Freundliche Grüße Reiko Geändert von rs.infinity (25.04.2018 um 15:43 Uhr) |
#9
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Vielen Dank für die Hinweise! Ich habe jetzt nochmal die "EG Übereinstimmungsbescheinigung" (COC) gesichtet - und in der steht was interessantes!
In meiner Zulassungsbescheinigung steht als Bereifung 205/65R16C 103/101T (99H). Im COC ist in den Bemerkungen (50.) aber auch 225/55 R17 reinforced aufgeführt! Im Gutachten steht: Zitat:
Fazit: 255/40R19 wg. Serienbereifung in COC ohne Tacho-Auflage möglich.
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Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt... |
#10
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![]() Zitat:
245/45 R19 ist im KI bereits berücksichtig und somit muss hier nur die Rädergruppe geändert werden.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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