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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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#2
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![]() Zitat:
Nein, die drohenden Fahrverbote sind mir kurz- und mittelfristig egal, aber langfristig würde ich unseren neuen Wagen (Viano MP V6) vielleicht schon gerne nachrüsten. Also wir verkaufen unseren Viano 2.2 nicht wegen Fahrverboten, sondern weil wir unseren Wowa verkauft haben und flexibler Urlaub machen wollen und die zwei Großen nicht mehr mitfahren. |
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#3
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#4
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„Insgesamt seien mehrere hundert Software-Varianten entwickelt und die entsprechenden Anträge beim KBA eingereicht worden, hieß es. In die Werkstatt können laut Daimler nun erst einmal bestimmte Varianten des SUV-Modells GLC, des Kleintransporters Vito und der V-Klasse. Betroffene Kunden würden informiert und gebeten, sich an ihre Werkstatt zu wenden. „
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#5
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Wir klagen nicht, wir sind glücklich mit unseren super V‘s und fahren einfach weiter....... 😀😎
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Krümelmonster - dessen V so heißt weil es ein Monster Auto ist und unsere beiden Krümel (jetzt schon 9 und 11 Jahre) transportiert ![]() |
#6
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Egal wie das Gesetz geschrieben ist, Recht wird dann in Urteilen und den zugehörigen Urteilsbegründungen gesprochen.
Das ist dann die geltende Rechtsprechung. Das alles muss mit dem normalen Rechtsempfinden eines Vollbürgers nicht viel zu tun haben. |
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#7
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Drei Gerichte in drei Ländern und drei unterschiedliche Urteile.. Dann zum BGH, dort wird entschieden, was dann mal einige Jahre dauert....
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#8
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Und wenn es jemand richtig ernst meint, kann er noch zum EuGH ziehen.
Die Zeit und die Kosten, um das alles zu decken, sind extrem (je nach Streitwert). Aber eigentlich orientieren sich Gerichte gerne an schon gesprochenen Urteilen. Wenn ich jetzt Jurist wäre, wüsste ich auch, welche Bedingung in dem Basisurteil stehen muss, es gibt da irgendwie Urteile, die klar nur fallbezogen sind und welche, die Grundsatzcharakter haben (wie z.B. Raser bei Tötung eines Verkehrsteilnehmers wegen Mordes zu verurteilen). Oft werden die Instanzen aber durchgezogen, um den, der gewinnen könnte (und vorher überall schon gewonnen hat) finanziell auszutrocknen. Mit etwas Glück (ist unpassend, weil unfair) kann dann der finanzstärkere Prozessteilnehmer "gewinnen", weil der mit dem Recht auf seiner Seite einfach nicht mehr die Kosten tragen kann und zurückzieht. Das ist übrigens ein Punkt in unserer Rechtsprechung, den ich sehr schlecht finde. Gruß Mathias |
#9
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Und es keine Möglichkeit von Sammelklagen gibt, außer man erkämpft sie sich wie oben beschrieben..
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#10
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Sammelklagen?
Wäre ja noch schöner, wenn plötzlich das Volk anfängt, sich zusammenzurotten und die ohnehin schon gebeutelten Aktionäre um die Rendite bringen. Es ist doch einfach eine unzumutbare Härte, wenn etliche Einzelfälle um hunderttausende, wenn nicht sogar millionen, Euros gebracht werden, nur weil der gewöhnliche Pöbel auf irgendein imaginäres Recht pocht. So Sarkasmus zu Ende. Ich meine aber, dass der Weg für Sammelklagen in Arbeit ist - nicht zu schnell, damit Fristen zu Gunsten VW und Co. verstrichen sind, aber die Zukunft wird wohl den Weg zur Sammelklage in Deutschland ermöglichen. |
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