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  #1  
Alt 13.06.2016, 22:22
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Aber der Anhänger als solches war doch angemeldet und versichert?
Das ist mir jetzt noch nicht ganz klar.
Der TE hat den ausgeliehen, eine Unfall damit gehabt.
Wo ist dann das Problem?
Oder hab ich, wenn ich einen Hänger von meinem Freund ausleihe keinen Versicherungsschutz beim Hänger?
Da dürfte ich auch nicht ein Auto meines Freundes fahren. Wobei es hier schon etwas anderst ist, wenn die Konstilation nicht versichert ist.
Nur mal eine Frage.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #2  
Alt 13.06.2016, 22:26
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Nürnberg -[Deutschland]- N Nürnberg -[Deutschland]- RW 4 2 *
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Die wenigsten Anhänger haben eine Vollkaskoversicherung, welche bei einem selbst verschuldeten Schaden einspringt, und ich glaube nicht dass die einen fremden Anhänger abdeckt.
Die Fahrzeughaftpflicht haftet für Schäden die der Anhänger verursacht wenn er angehängt ist, hab ich selbst mit der Wohndose schon durch nachdem beim Abbliegen das Heck einen Vivaro gestreift hat.

Geändert von V22 (13.06.2016 um 22:34 Uhr)
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  #3  
Alt 13.06.2016, 22:37
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
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Klar, hab es verstanden.
Der Hänger hatte nur eine Haftpflicht Versicherung. Keine Vollkasko.

In dem Fall gehört dann der Hänger dem TE.
Sehr viel Pech.
Also sagt mir das, niemals einen Hänger vom Freund ausleihen, sonder mieten wie es Andreas schon gesagt hatte.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

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Peter
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  #4  
Alt 14.06.2016, 04:17
kevchen
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Meine jetzige Info von der Versicherung ist, Privathaftpflicht greift nicht in Verbindung mit Fahrzeug. Der Rest muss noch geklärt werden. Vom Prinzip wurde der Schaden am Anhänger ja durch das Fahrzeug hervorgerufen und die Leitplanke wurde auch vom Fahrzeug beschädigt. Der Besitzer des Anhängers saß neben mir und hat geschlafen. Jetzt warte ich erstmal ab, was die Versicherung dazu sagt.
Weitere Informationen folgen dann. Mein Kumpel hat einen Anwalt konsultiert und der meinte auch, der Schaden wurde durch das Fahrzeug hervorgerufen.
Hmm ...
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  #5  
Alt 14.06.2016, 07:10
sh911 sh911 ist offline
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Hm, schwierige Sache.

VK für Anhänger gibt es. Mein Sternenkreuzer hat eine mit 500,- SB VK und 150,- Euro SB TK, also wie beim Auto. Kostet im Jahr um die 600,- Euro, aufgrund des hohen Fahrzeugwertes des Kreuzers...

Ob die Haftpflicht des Zugfahrzeuges für den Schaden am angehängten Anhänger wirklich aufkommen muss........? Halte ich für fragwürdig, aber wenn ein Anwalt da eine Chance sieht - wundert mich das, bin aber selbst kein Rechtsanwalt und habe demnach das nicht studiert.#

Richtig ist, dass alle Schäden, die vom angehängten Anhänger verursacht werden, durch die Haftpflicht vom Zugfahrzeug bezahlt werden müssen. Das gilt bei so einem starken Unfall, wie auch bei einem Parkrempler ( wie bei mir letztes Jahr... )

Die Privathaftpflicht greift hier definitiv nicht, da hat der TE eine richtige Auskunft bekommen.....

Alles ärgerlich und ich hoffe das lässt sich so klären, dass die Freundschaft nicht drunter leidet. Bekanntlich endet eine solche oft, wenn es um Geld geht. Daher...haltet zusammen und findet eine Lösung mit der Ihr beide leben könnt! Daumen sind gedrückt.

Das wichtigste: Gut, das Euch nichts passiert ist!
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

Lebensplan:

Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU
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  #6  
Alt 14.06.2016, 17:30
Benutzerbild von Andiklos
Andiklos Andiklos ist offline
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St. Wendel -[Deutschland]- WND St. Wendel -[Deutschland]- AK 2 3 5
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Stimmt: Privathaftplicht greift nicht für Fahrzeuge, auch nicht für Kraftfahrzeuge.
Die Versicherungen stellen bei Neuanmeldungen von Anhängern die Policen mit denen von Kraftfahrzeugen gleich. Alte Bestandsregelungen (über Zufahrzeug usw. usw) dürfte es noch eine Zeitlang geben. Bei unseren knapp 30 Mietanhängern hat die Versicherung gleich die Dollar (EURO)- Zeichen im Auge gehabt
Aber nach wie vor gilt: Wenn ein Mieter einen Anhänger beschädigt, greift für den Schaden am Anhänger nur der blanke Geldbeutel und keine Versicherung Das wird auch im Mietvertrag hervorgehoben dargestellt und muss unterschrieben werden.
Ich hatte in den Jahren einen einzigen Fall, in dem die KFZ Versicherung (Vollkasko) nicht nur den beschädigten PKW, sondern auch den Schaden am Anhänger gezahlt hatte. Das bleibt wohl ein Einzelfall und war dem Unwissen des Sachbearbeiters zu verdanken. Die Versicherung hatte nämlich, nachdem wir die Regulierungszusage schriftlich hatten, angerufen und uns mitgeteilt, dass ein Fehler vorliege. Dumm gelaufen, wir hatten es schriftlich ;-))
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  #7  
Alt 15.06.2016, 07:34
nordexer nordexer ist offline
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[QUOTE=Andiklos;402270]Stimmt: Privathaftplicht greift nicht für Fahrzeuge, auch nicht für Kraftfahrzeuge.

Hallo

mein Aufsitzrasenmäher z.B. ist mit meiner Privathaftpflicht versichert.
(Der Dame vom ADAC habe ich damals auch eine Bildungslücke geschlossen.)
Und holmengelenkte Fahrzeuge bis max 15Km/h sind auch in der Privathaftpflicht versichert.

Gruß Emil
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  #8  
Alt 04.07.2016, 08:36
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overboard88 overboard88 ist offline
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine Deckung der Versicherung vom PKW gibt. Ich weiß nur, dass wenn ich zum Beispiel mit dem Hänger während der Fahrt wo hinschramme, dass das über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges abgerechnet wird. Mit entsprechender Hochstufung des Rabatts/PKW. Deshalb kostet die reine Haftpflicht für einen Hänger ja auch nur +/- 25.- € im Jahr. Zudem bräuchte ja Theoretisch kein Anhänger eine Vollkasko. Das wäre ja, also bin ich mit meiner eigenen Privathaftplicht für meine eigenen oder ausgeliehenen Sachen versichert.
Tja, das mit dem Sachen ausleihen oder gemeinsam benutzen ist halt so ne Sache. Da zerbrechen schon mal Freundschaften, wenn man vorher nicht über das "was-wäre-wenn" gesprochen hat.
Zudem hast du ja noch ein riesen Glück, dass die Motorräder heile geblieben sind. Denn die waren sicher über Zugfahrzeug bzw. Anhänger auch nicht versichert.

Aber interessantes Thema.

Geändert von overboard88 (04.07.2016 um 08:53 Uhr)
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  #9  
Alt 04.07.2016, 13:38
kevchen
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Ja, das stimmt schon. Die Versicherung des Zugfahrzeug zahlt nur für das Zugfahrzeug. Auch die Haftpflicht des Zugfahrzeugs zahlt nicht für den Anhänger. Jetzt muss ich dazusagen, dass ich den Anhänger eher aus Gefälligkeit mitgenommen habe. Ich habe den nicht gebraucht, es war auch nichts von meinen Sachen auf dem Anhänger. Es ging einfach nur darum, dass man gemeinsam fährt um sich die Benzinkosten zu sparen. Er fährt einen Citroen Jumpy mit Sitzbank, da wir aber zu dritt im Bus unterwegs waren und mein Moped auch mit rein musste, war der Viano mit Einzelsitz im Fond gefragt.

Ich werde nichts mehr für andere machen, das steht schonmal fest. Wenn man hinterher der ange...te ist.

Mein Viano ist ein Totalschaden. Zum Glück VK.
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  #10  
Alt 04.07.2016, 13:55
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Motor: 3.0 CDI
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Ist überhaupt schon geklärt, das Du schuld bist und nicht bspw. mangelhafte Beladung (Stützlast, einseitig beladen...)?

Normal bringt einen V ein so leicht beladener Anhänger nicht aus der Ruhe.
__________________
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