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  #1  
Alt 14.01.2016, 15:44
Benutzerbild von Kaschdi
Kaschdi Kaschdi ist offline
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Beiträge: 726

Neunkirchen Saar -[Deutschland]- NK Neunkirchen Saar -[Deutschland]- KA * *
Standard

Hatte letztes Jahr ein Bekannter (eigene Werkstatt) auch bei dem Auto seiner Tochter.

Ihr war einer aufgefahren. Schaden lt. Gutachter 5300€.
Abgerechnet über KV. Die Versicherung bezahlte dann 3600€.

Er hat dann gleich einen Anwalt eingeschaltet. Zum guten Schluß bekam er 4300€ +Ausfall+Pauschale/Post++++. Den Anwalt musste die Versicherung auch noch übernehmen.

Unterm Strich bekam er knapp 5100€.

Die Versicherer sparen durch dieses Verhalten sehr viel Geld, da nur ca. 10% den weg zum Anwalt wagen. Bei 90% der Schäden sparen sie so richtig Geld.

Die Reparatur wurde dann mit ~1000€ Material und der eigenen Zeit realisiert.
__________________
Wissen Ist Macht, Nix wissen macht nix, Ich hab ja Euch.

MSG
(mit saarländischem Gruß)
Kaschdi



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  #2  
Alt 14.01.2016, 16:28
sh911 sh911 ist offline
ErVahrener Nutzer
 
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Baujahr: 2014
Motor: 2,2 CDI
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Beiträge: 435
Standard

Ich kenne dieses Verhalten von Versicherungen auch.

Mein Fazit und da fahre ich sehr gut mit - durch die Firma habe ich im Jahr mehrere Versicherungsfällt, bei denen wir die Geschädigten sind:

Selbst den Erstkontakt zur Versicherung über den Anwalt.

Ich rechne sehr viel nur über KVA ab. Und ja, die Versicherung versucht immer wieder deshalb Beträge abzuziehen. Ich gehe gegen jeden dieser Versuche mit dem Anwalt vor und habe bis heute letztendlich immer alles auf Basis des KVA bekommen ( abzgl. MwSt natürlich ). Wobei ich hier wirklich sehr penedrant bin. In einem Fall wäre ich wegen 80 Euro vor Gericht gegangen, die spielte mir vor, dass sie das auch machen würde bis - einen Tag vor dem Gerichtstermin - ein Fax bei meinem Anwalt kam, mit der Bitte die Klage zurückzuziehen, man würde die Restforderung zahlen.....

Daher mein Rat, egal was die Versicherung sagt:

Nimm den KVA, das Schreiben der Versicherung über die Zahlung und gib das Deinem Anwalt. In Endeffekt wird die Versicherung alles zahlen müssen und hat dazu noch die Anwaltskosten am Hals.
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

Lebensplan:

Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU
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  #3  
Alt 14.01.2016, 17:13
Tobi Tobi ist offline
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Vahrzeug: Viano Marco Polo
Baujahr: 2014
Motor: 3.0 CDI
Tobi´s Fotoalbum
Beiträge: 192
Standard BMW-Urteil

Hallo zusammen,

es gab zu diesem Thema das sogenannte BMW-Urteil.

Von daher ist die Kürzung in einem gewissen Rahmen legitim.

War bei mir auch so. Hab deshalb auch ca. 80,- weniger bekommen.

https://de.wikipedia.org/wiki/BMW-Urteil
__________________
Gruß
Tobias

Mercedes! Was sonst?

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  #4  
Alt 15.01.2016, 07:04
overboard88
Gast
 
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Beiträge: n/a
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Wenn ein Gutachten gemacht wird, fragt der in der Regel wo man reparieren lässt. Dann fällt auch der Satz bei "Achtung bei MB sind die Stundensätze höher als in der Regel kalkuliert". So war das zumindest bei mir. Falls sie sich das auszahlen lassen entfällt selbstverständlich die MwSt und die Versicherung streicht auf einen für die "normalen Stundensatz herunter" der einer der Versicherung bekannten 0-8-15 Werkstatt entspricht. Mit der Aussage sie könnten das Fahrzeug zu dem Preis dort reparieren lassen. Daher habe ich die letzten 2 unverschuldeten Schäden schlicht weg bei meiner MB Niederlassung fachgerecht reparieren lassen. Diskussionen mit der Versicherung vermieden. Punkt aus fertig.

Geändert von overboard88 (15.01.2016 um 09:04 Uhr)
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  #5  
Alt 15.01.2016, 07:23
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Versicherungen, das scheint gang und gebe zu sein.
Fiktiven Reparaturkostenabrechnung.

Zu dem hab ich einen schönen Artikel gefunden.
Da muss man ja hoffen, nie einen Schaden zu haben. Klopfe mal auf Holz.


Zitat: http://www.schadenfixblog.de/aktuell...paraturkosten/
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #6  
Alt 15.01.2016, 07:53
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Sehr interessante Erfahrungen, vielen Dank! Das mit dem Anwalt von Anfang an, das ist ne sehr gute Idee. Das teste ich beim nächsten mal direkt.

Aber Hey... ihr habt mir glaube ich auf die Sprünge geholfen...
Ich bekomme ja angeblich noch (viel zu spät aber immerhin) deren Berechnungsgrundlage.

Aber ihr habt recht, abzüglich Steuer (der KV war inkl Steuer) 420Eur, kommen wir den fehlenden 500Eur schon näher. 125Eur Lohn - salop die Hälfte wärens schon ganz grob 470Eur.

Ach Fu..., dann scheint alles rechtens und würde ich mich mit denen um ~50-100Eur streiten.

Da muß ich wohl oder übel zugeben, dass ich mich zu sehr aufgeregt hab und es daher nicht überblickt hab im ersten Moment.

Naja, nichts desto trotz, die Verarsche bleibt, da keine Info übers genauere Vorgehen. Bin mit Unfallvorgehen (zum Glück) eben nicht so bewandert. Immerhin wisst ihrs nun auch und seid vorbereitet.


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  #7  
Alt 15.01.2016, 08:58
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Aber sag mal was ist das für ein Schaden. So wenig Lohn und so viel Material?
__________________
Ich bin stolz ein Sachse zu sein


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  #8  
Alt 15.01.2016, 09:32
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Hallo,

ich habe vor ein paar Jahren auch ein Schaden gehabt und obwohl gutes Einvernehmen mit dem Schädiger war habe ich gleich mit Anwaltsbriefkopf an die Vers. geschrieben trotzdem haben die es versucht , aber es blieb dann bei dem kurzen Versuch.
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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