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#1
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Bitte etwas differenzierter.
Ich bin mittlerweile auch mehrere Male gefährlich bedrängt worden. Ich weiß das Notärzte es eilig haben. Es gibt ihnen aber nicht das Recht andere zu gefährden. Und es wird schlimmer... Bin übrigens selber anderthalb Jahre Rettungswagen gefahren... |
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#2
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Wo soll ich da differenzieren - natürlich hat er sich auch mit Sonderrechten an die StVO zu halten, aber ich denke auch, das die anderen Verkehrsteilnehmer wissen sollten, was auf sie zukommt, wenn sie die Sirene hören und das Blaulicht sehen...
Geändert von solidmac (05.02.2015 um 15:47 Uhr) |
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#3
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![]() Zitat:
Bedeutet aber das ich unter Sonderrecht trotzdem den anderen Verkehrsteilnehmern die Zeit und Möglichkeit geben muss die Situation zu erkennen damit sie ausweichen oder anhalten können.... Hier in Bielefeld gab es in den letzten Jahren einige Unfälle mit Einsatzfahrzeugen und bei vielen war tatsächlich der Fahrer des Einsatzfahrzeugen der Verursacher. Ich kenne die Fakten von Seiten der Feuerwehr Bielefeld.... |
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