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Du kannst das natürlich unfrei zurücksenden.
Frage ist, was dann auf Dich zukommt. Als Privatmann bist Du nur verpflichtet, das Teil im ordentlichen Zustand aufzuheben. Bist also nicht verpflichtet, es zurückzusenden. Solltest Du eine Rechnung per mail bekommmen, weigerst Du Dich und verlangst eine Abholung von Deiner Adresse; und zwar verlangst Du gleichzeitig eine Eingangsbestätigung Deines Schreibens. Bei Kaufleuten sieht das wieder anders aus..... Gruß Uli |
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