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#1
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Wobei ich ja nicht weiß ob eine Seitenwand neu eingeschweißt wurde, oder eben doch nur ausbeularbeiten ein wenig Spachtel und Lack gemacht wurden.
Vielleicht war es ja wirklich nur eine Delle am Seitenteil oder sonstwo...
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Gruß Marco XXX ![]() Hamburg das Tor zur Welt |
#2
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Nötigenfalls einen Gutachter nehmen.
Helmut: Ist nur eine Vermutung, aber nachfragen sollte man auf alle Fälle bei der Versicherung, und wenn die was hat kann man dieses dem Händler vorlegen. Sicherlich wird er dann wohl sagen, das er ihn unfallfrei gekauft hat... |
#3
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Habe noch einmal nachgelesen...
....Laut Vorbesitzer Unfallschaden bekannt, es wurden während der Aufbereitung Blech und Lackierarbeiten durchgeführt....
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Gruß Marco XXX ![]() Hamburg das Tor zur Welt |
#4
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Wenn die Instandsetzung direkt bei MB durchgeführt worden sein sollte, dürfte der Schadensumfang in der Fzg.-Historie verewigt sein!?
Die Vielzahl der ersetzen Scheiben spricht ja nicht unbedingt für einen Parkremper...! - ![]() Gruss Nico |
#5
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Wie FPX in Post 19 sagte sind die DOT Nr. Keine Herstellungsjahre sondern wenn ich es richtig verstanden habe Produktionsort.
Es könnte aber mal thw nachsehen was für eine DOT Nr. Er auf seinen Scheiben hat. Ich glaube er hat ebenfalls einen MP 2005, und er müßte ja wissen wie alt seine Scheiben sind. Bitte thw schaue mal nach, ich gratuliere dir dann auch noch einmal... ![]()
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Gruß Marco XXX ![]() Hamburg das Tor zur Welt Geändert von iso-Star (22.03.2014 um 07:52 Uhr) |
#6
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Gerade gefunden...
Ratgeber Recht — 02.06.2009 Wann ist ein Auto ein Unfallwagen? Ein gespachtelter Kotflügel – und schon ist es ein Unfallwagen. Oder etwa doch nicht? Für AUTO BILD konstruiert Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main, zehn typische Fälle. Rums, da hatte der Porsche den Renault glatt höher gelegt. Volle Pulle die Stoßstange abgesäbelt und den Familienkombi auf die Hörner genommen. So schnell kann's gehen: Nach diesem einen Rums sind beide Autos – na klar – Unfallwagen. Uwe Lenhart (41), Verkehrsjurist aus Frankfurt am Main, erklärt: "Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat." Was er damit meint: Es müssen Blechschäden vorliegen, so wie oben auf dem Foto. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen." Ach, hätte der Porsche den Renault doch bloß am Spiegel erwischt. "Dann wären beide Autos keine Unfallwagen, weil es sich nur um einen Bagatellschaden handelt", so Lenhart. Für AUTO BILD konstruiert der Anwalt zehn typische Fälle. 1. Schwerer Crash mit meinem Neuwagen – bekomme ich Ersatz? Ich habe den Unfall nicht verschuldet. Was steht mir zu? Lenhart: "Im Schadensfall wird man so gestellt, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Also Erstattung der Reparaturkosten oder Ersatz des Wiederbeschaffungswertes für das Auto vor dem Unfall abzüglich Restwert." 2. Karosserieteile wie Türen werden wegen Rost getauscht – was heißt das? Trotz Vollverzinkung der Fahrzeuge haben viele Hersteller immer noch ein Rostproblem. Einige tauschen sogar Türen und Hauben kostenlos aus. Was ist, wenn ich meinen Wagen mit ausgetauschten Türen verkaufe? Muss ich das später beim Verkauf angeben? "Ja, das darf nicht verschwiegen werden, weil damit Rückschlüsse auf den Gesamtzustand des Fahrzeuges gezogen werden können." 3. Kratzer durch Einkaufswagen – nur eine Lappalie? Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der Einkaufswagen hat einen tiefen Kratzer im lackierten Stoßfänger hinterlassen. Was heißt das rein rechtlich? "Dadurch wird der Wagen nicht zum Unfallauto. Im Kaufvertrag aber trotzdem angeben, inklusive Rechnung vom Lackierer." 4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen? Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen? "Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben." 5. Motor wird getauscht – muss ich das angeben? Dirk L. fährt einen fünf Jahre alten Wagen und bekommt beim Stand von 120.000 km den zweiten Motor. Muss er das beim Verkauf angeben? "Auf jeden Fall sollte er das angeben. Womöglich steigert ein neuer Motor den Wert des Autos. Rechnungen mit genauen Kilometerständen aufbewahren." 6. Gibt es bei Schaden Entschädigung? Mein Auto hat einen Blechschaden, ich war nicht schuld. Werde ich entschädigt? "Der Blechschaden macht den Wagen zum Unfallauto. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt für Wertminderung gemäß Gutachten." 7. Unfall im Vertrag verschwiegen – was sind die Konsequenzen? Der Verkäufer sichert im Kaufvertrag zu: "Der Wagen hatte in der Zeit, in der er mein Eigentum war, keinen Unfallschaden." In Wirklichkeit gab es einen Crash. "Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück. Das gilt übrigens auch, wenn sie ihren Wagen privat gekauft und somit keine Garantie wie beim Händler haben." 8. Kaputte Scheibe nach Crash mit Reh – habe ich jetzt einen Unfallwagen? Ein Wildunfall ist oft nur schwer zu vermeiden. In den meisten Fällen wird das Auto beschädigt. Ist mein Wagen ein Unfallauto, wenn nach einem Crash mit einem Reh die Scheibe getauscht werden muss? "Wenn lediglich die Scheibe getauscht werden muss, ist es kein Unfallauto. Wenn jedoch auch Stoßstange und Motorhaube was abbekommen haben und getauscht werden, ist der Wagen ein Unfallauto." 9. Kotflügel gespachtelt – ist das erlaubt bei Leasingautos? Nach einem kleinen Parkrempler ist der Kotflügel meines Leasingautos eingedellt. Muss ich melden, dass er gespachtelt wurde? "Ja, denn der Wagen wird dadurch zum Unfallauto. Übrigens findet das der Leasinggeber spätestens bei der Rückgabe selbst heraus." 10. Neuer Lack wegen Kratzern – was heißt das? Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich? "Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto." Autor: Andreas May Demnach sind ja bald alle Autos Unfallautos...
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Gruß Marco XXX ![]() Hamburg das Tor zur Welt |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu iso-Star für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Das erinnert mich an meinen ersten 112er CDI den ich 2001 direkt von Mercedes Benz in Brilon als "Unfallwagen" kaufte.
Der war schon weitgehend am Vorderwagen zerlegt. Und ich bekam auch im Preis alle relevanten neuen Blechteile (Motorhaube, Kotflügel, und die Blechkonstruktion wo der Scheinwerfer drin sitzt mitgeliefert. Als nachhaltig sehr erheiternd bewerte ich heute noch die Aussage des damaligen Verkaufsrepräsentanten, der mir tatsächlich klar machen wollte, dass es sich ja eigentlich gar nicht um ein Unfallwagen handeln würde, da ja nur etwas auf das Auto drauf gefallen sein sollte...- ![]() ![]() ![]() Gruss Nico |
#8
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![]() Zitat:
![]() ![]() http://www.classic-autoglas.com/der-...chlusselt/9187
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Grüße aus der BAUHAUSSTADT Dessau ![]() der Toralf “Mit dem Wissen wächst der Zweifel” (J.W.v.Goethe) www.NachDenkSeiten.de |
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