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#1
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![]() Ne, ne, mit der nebulösen Antwort wollte man mir den Eindruck vermitteln, dass ich erst nach der 24-monatigen Gewährleistungszeit auf Kulanzleistungen von HYMER angewiesen sein würde...! Außerdem kann es eine gesetzliche Gewährleistung nur vom Händler geben und nicht vom Hersteller...! In Verbindung mit der Aussage, dass der Chassis-Hersteller auch nur eine Gewährleistung aussprechen würde, ist das für mich reichlich unpräzise!!! - ![]() Gruss Nico |
#2
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Na ja, Gewährleistung wird dafür geboten, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung ist...nach 6 Monaten hat dann der Kunde den Beweis zu erbringen, dass ein ausgefallenes Feature von Anfang an kaputt war, vorher muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen.
Und Garantie, dass nicht irgendwas kaputt geht, gibts von Anfang an nicht (außer auf Dichtheit). Da scheint Hymer wenig Vertrauen in seine Produkte bzw. Zulieferer zu haben, oder hats aufgrund Nachfrage einfach nicht nötig, dem Kunden eine gewisse Sicherheit zu bieten. Für mich wärs ein Grund, woanders zu suchen. Ich verstehe den Ärger von Princeton. gruß |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Schopy für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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BMW gibt auch "nur" Gewährleistung verzichten aber auf die Beweispflicht des Kunden nach 6 Mon. und bieten die Mobilitätsgarantie (zumindestens BMW Motorrad).
Eine Garantieleistung ist freiwillig vom Hersteller und ob sich das im einzelnen zur Gewährleistung unterscheidet steht immer im Kleingedruckten. Wenn Dir das nicht schmeckt da gibts doch noch genügend andere Hersteller. |
#4
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Die Frage ist wohl weniger, was es gibt, sondern eher wie die Kommunikation zum Kunden läuft. Wenn Hymer es nicht hinkriegt einem interessierten Kunden innerhalb von 10 Tage nicht mehr als eine 0815-Antwort zum Thema Garantiebedingungen zukommen zu lassen, ist das schon mehr als mäßig.
Genau dieses Verhalten Kunden gegenüber ist einer der Gründe warum ich keinen California fahre sondern beim VW wieder abgedampft bin um zu schauen, ob es da nicht irgendwelche Alternativen gibt... |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu demokrit für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Die Antwort von Hymer war klipp und klar.
Gesetzliche Gewährleistung Ende. Was gibts es da zu debatieren ? |
#6
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![]() Von klipp + klar ganz weit entfernt...! Die Tatsache, dass HYMER mir mitteilte, dass ich erst ab dem 25. Monat einen Kulanzantrag auf defekte Bauteile stellen müsste, lässt die Vermutung zu, dass man bewusst den Kunden in einer unverbindlichen Grauzone belassen möchte! Denn wer den Untschied nicht kennt, könnte auf Basis der windigen Rückantwort davon ausgehen, dass man sich über den Zeitraum von zwei Jahren keine Gedanken über kostspielige Reparaturen machen muss...! - ![]() tschüss dann Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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So liest du das ...
Ich lese: In den ersten 24 Monaten gibt es die Gewährleistung. Sollte etwas nicht über Gewährleistung abzuwickeln sein, so hat auch ein Kulanzantrag keine Chance. Nach 24 Monaten kann man noch versuchen über Kulanz für solche Schäden eine Regulierung zu bekommen, welche innerhalb der 24 Monate als Gewährleistungschaden behandelt worden wäre. Viel interessanter wäre für mich, inwieweit der Hersteller des Chassis Garantie für seine Lieferung übernimmt. Es könnte da tatsächlich interessant werden, das Chassis z. B. bei MB zu kaufen und dann bei Hymer ausbauen zu lassen ... |
#8
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Ich bin auch Händler und gebe auf meine Waren 2 Jahre Gewährleistung (bei gebrauchten Teilen 1 Jahr) Kulanzanträge bei meinem Hersteller / Importeur kann ich auch erst stellen nach Ablauf der 2 Jährigen Gewährleistung für meine Kunden. Kulanz ist "über" de Gewährlesitung hinaus und nichts anderes. In den 2 Jahren ab Auslieferung greift die Gewährleistung. Da gibt es keinerlei Grauzonen du machst Dich ja selber verrückt. |
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Gewährleistung bei Ersatzteilen | Danidog | Alles andere | 12 | 28.06.2012 17:59 |