Hallo,
ich bin selbst gerade an dem Thema dran,
der große Unterschied ist wohl...
Eine
Gurtverlängerung ersetzt den Teil, vom Fahrzeug zum Schloß
Und muss eingetragen werden, da es in Deutschland wohl keine mit Abe gibt.
Eine
Gurtschlossverlängerung (gibt es in starr und in flexibel)
die sollte eigentlich mindestens eine E4-Zertifizierung haben und ist laut
Dekra-Stuttgart, Auskunft von heute, eintragungsfrei.
Dieses Teil besteht aus einem Schloss und dem "Teil" das da hinein gesteckt wird
und dazwischen einem Stück "Gurt"
Ich hoffe meine Angaben helfen und sind korrekt
CU Assassin