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  #1  
Alt 07.12.2013, 22:45
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drdisketti drdisketti ist offline
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Die Wiederherstellungskosten dürfen den Zeitwert übersteigen, im Einzelfall durchaus bis zu 30%.

Auch bei Totalschaden besteht ein Anspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfalls.

Eine gute Zusammenfassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu:

http://www.autorechtaktuell.de/news/...ug-beschaffung
__________________
Gruß Reinhard
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  #2  
Alt 07.12.2013, 23:04
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Zitat:
Zitat von drdisketti Beitrag anzeigen
Die Wiederherstellungskosten dürfen den Zeitwert übersteigen, im Einzelfall durchaus bis zu 30%.

Auch bei Totalschaden besteht ein Anspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfalls.

Eine gute Zusammenfassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu:

http://www.autorechtaktuell.de/news/...ug-beschaffung


Guten Abend Reinhard.

das ist wohl richtig. Aber hier in dem Fall ist das Fahrzeug noch Fahrtauglich. Also kein Totalschaden.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #3  
Alt 08.12.2013, 00:15
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Zitat:
Zitat von alexanderpeter Beitrag anzeigen
Guten Abend Reinhard.

das ist wohl richtig. Aber hier in dem Fall ist das Fahrzeug noch Fahrtauglich. Also kein Totalschaden.
Das ist leider falsch. Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert deutlich überschreiten handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Wie Reinhard aber schon geschrieben hat können die Kosten bis zu 30% über dem Zeitwert liegen.
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Gruß aus OWL
Helmut


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  #4  
Alt 08.12.2013, 12:13
uliri2 uliri2 ist offline
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Hat die Polizei den Unfall aufgenommen ?

Gibt es Zeugen ?

Je nach Zustand des Fahrzeuges wirst Du wohl 2000 - 3000 Euro bekommen.

Geh erstmal davon aus, daß die Versicherung zahlt. Mit welchem Grund sollten die die Zahlung verweigern.

Hast Glück, daß Deiner Tochter nichts passiert ist und der Vau noch fährt. Fahr den Vau weiter und schau parallel in aller Ruhe nach einem Ersatz; und wenn es passt, holst Du Dir einen CDI Baujahr 2003 für unter 6000 Euro.

Hast dann selbst nur 3000 investiert und bekommst dafür ein fünf Jahre jüngeres und erheblich besseres Auto.

In meinen Augen kein schlechter Deal.

Gruß
Uli
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  #5  
Alt 08.12.2013, 13:02
VITO-Power
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Beiträge: n/a
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Das wäre auch mein Rat ...
Fahrzeug auf Gutachtenbasis abrechnen, Nutzungsausfall kassieren und den V maximal günstig mit Gebrauchtteilen richten lassen, oder sogar so weiterfahren. Günstiger kann man nicht Auto fahren ...
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  #6  
Alt 08.12.2013, 13:07
uliri2 uliri2 ist offline
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Wenn Heck dicht und alle Leuchten funktionieren, also Fahrzeug noch verkehrssicher - nichts machen.

Gaaaaaaar nix !!!

Alles andere ist beim 97er Baujahr zu teuer. Besonders wo jetzt der Winter kommt........

So fahren und - wenn Geld vorhanden - anderweitig suchen, finden und kaufen; und für den Schrott evt. auch noch kassieren.

sollten wenigstens noch 400 Euro für den Schrott rausspringen.

Gruß
Uli
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  #7  
Alt 08.12.2013, 15:58
Vrosta
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Polizei war da, soweit alles aufgenommen. Ich bin auch dahin, das war nur 5 km weg von uns und hab den Schaden festgehalten und mit auf die Polizei gewartet.

Die Idee mit dem auszahlen lassen und was anderes gebrauchtes besorgen kam uns auch schon ... wär schade um den dicken, wie bereits öfter geschrieben, kaum Rost für das Alter.
Mehr als ein Jahr TÜV hat der auch noch ..

Ich bring den erst mal zum Freundlichen wegen Kostenvoranschlag. Das übersteigt sicherlich 2000Eur, d. h. soweit ich das weiß, werden die einen Gutachter einschalten

Mal abwarten ... asoo, der fährt noch, kein Licht oder sonst was defekt, mal in Ruhe umschauen wäre auch ne Idee ...

neeneee

Jürgen

Geändert von Vrosta (08.12.2013 um 16:00 Uhr)
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  #8  
Alt 08.12.2013, 16:05
Benutzerbild von drdisketti
drdisketti drdisketti ist offline
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Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
Das wäre auch mein Rat ...
Fahrzeug auf Gutachtenbasis abrechnen, Nutzungsausfall kassieren und den V maximal günstig mit Gebrauchtteilen richten lassen, oder sogar so weiterfahren. Günstiger kann man nicht Auto fahren ...
Bei noch verkehrssicherem Fzg. und Abrechnung lt. Gutachten ohne nachgewiesene Reparatur kriegst Du weder MwSt. ausgezahlt noch Nutzungsausfall.
__________________
Gruß Reinhard
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  #9  
Alt 08.12.2013, 16:14
Vrosta
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Hab gerade schon mal bei Autoscout geschaut,

meine Güte was für Rostlauben zum Teil

der große Vorteil wäre, ich kenne die Kisten halbwegs und weiß einige Stellen an denen ich nachschauen würde.
Jürgen

Edit: Aus einer Autoscout Anzeige

Das Fahrzeug hat ringsrum an Türen etc. die FÜR MERCEDES VÖLLIG üblichen Roststellen!!

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  #10  
Alt 08.12.2013, 19:11
VITO-Power
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Zitat:
Zitat von drdisketti Beitrag anzeigen
Bei noch verkehrssicherem Fzg. und Abrechnung lt. Gutachten ohne nachgewiesene Reparatur kriegst Du weder MwSt. ausgezahlt noch Nutzungsausfall.
Dafür ja die Minimalreparatur bei ner kleinen Bude ... bisserl grade biegen und Kosmetik für kleine Scheine ...
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