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  #1  
Alt 26.08.2013, 12:09
camper2012
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Nein, eine Abstimmung fand nur dahingehend statt, dass man 1.900 Euro akzeptieren könne.
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  #2  
Alt 26.08.2013, 12:13
kaltec67 kaltec67 ist offline
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Fachlich ist schon klar, dass PTC kein "aufrüstbarer Zuheizer" ist. Aber genaugenommen hatte der Verkäufer richtig formuliert!
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  #3  
Alt 26.08.2013, 12:16
camper2012
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camper2012´s Fotoalbum
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Der Verkäufer hatte in seiner Beschreibung 'Zuheizer vorhanden/Aufrüstung Standheizung sehr günstig' stehen und sagt selbst, dass er es falsch angegeben hat. Das ist momentan nicht das Problem; nur die Regulierung des Mangels.
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  #4  
Alt 26.08.2013, 13:13
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princeton1 princeton1 ist offline
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Steht da nicht immer im Kleingedruckten "Irrtum vorbehalten" oder so ähnlich...?

-

Wurde Dir denn auch im schriftlichen Kaufvertrag diese Ausstattung bestätigt?

Ansonsten nachverhandeln!

Fair würde sich ein Betrag von vielleicht 50% des Streitwertes anbieten!

Und Dein Anwalt scheint eine Pfeife zu sein...!

-

Gruss

Nico
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  #5  
Alt 26.08.2013, 18:10
camper2012
Gast
 
camper2012´s Fotoalbum
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Im Kaufvertrag steht die Ausstattung drin... Ich habe sogar noch ein Jahr Garantie; wenn mir jemand den defekten Zuheizer bestätigen würde müßte der zwangsläufig ausgetauscht werden...

...bestärkt durch Eure Kommentare werde ich morgen mal den Anwalt 'resetten'
Ich gebe Bescheid, wie die Sache ausgegangen ist.
Drückt mir mal bitte die Daumen
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  #6  
Alt 26.08.2013, 18:17
uliri2 uliri2 ist offline
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Beiträge: 1.888
Standard Mitschuld

Ich würde das Geld zähneknirschend nehmen und nichts mehr tun.

Kenne von meinem Vetter ( der ist Anwalt ) Fälle, für den Verbraucher sonnenklar, die vom Richter gegen jede Vernunft entschieden wurden.

Evt. wird deshalb für dich noch ein Draufleger draus.

Aber die Entscheidung liegt bei Dir.

Eins ist klar, und deswegen auch Vorsicht vor Gerichtsverfahren etc.: Die acht Monate, die bis zur Feststellung vergangen sind, sind viel zu lang. Das hättest Du meines Erachtens innerhalb der ersten Woche nach Kauf reklamieren und klären müssen.

Gruß
Uli
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  #7  
Alt 26.08.2013, 18:20
camper2012
Gast
 
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Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.
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  #8  
Alt 26.08.2013, 19:14
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princeton1 princeton1 ist offline
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Zitat:
Zitat von camper2012 Beitrag anzeigen
?..Drückt mir mal bitte die Daumen
-

Also, zum Daumendrücken sehe ich hier eigentlich keine Notwendigkeit!

Man hat Dir in einem rechtsgültigen Kaufvertrag eine signifikante Ausstattungsposition zugesichert, die Du somit auch bezahlt hast!

Mich wundert, dass es hier überhaupt die hohen Gerichte bemüht werden mussten?!?

Ziemlich armseliges Verhalten von Deiner MB-Verkaufsniederlassung!

Wie reagierten die denn damals auf Deine berechtigte Protestnote?

"Lieber Kunde, da haben Sie jetzt aber Pech gehabt...!" ?

Dem nächsten Kunden verkaufen die einen imaginären V6 mit vier Zylindern...!

-

Da hat mir der DAIMLER Konzern ja schon für meine düsteren Urlaubserlebnisse mehr bezahlt...-

tschüss dann

Nico

Edit:
Und sag denen, dass die Zuheizer-Fehler-Suche beim BOSCH-Dienst schon €300,00 gekostet hat...-

Geändert von princeton1 (26.08.2013 um 19:32 Uhr)
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  #9  
Alt 26.08.2013, 20:01
camper2012
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camper2012´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
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Ist ja gut zu wissen, dass man nicht ganz auf dem Holzweg ist.

Also, mit dem Rechtsanwalt wurde ein möglicher Vergleich vorher nicht abgestimmt.

Auf meinen Anruf hin (zwei Tage nach Kauf und Feststellung des Mangels) mit dem Vorschlag, man könne sich doch in der (finanziellen) Mitte treffen meinte die Verkäuferin des vermeintlich renommierten Autohauses in Vaihingen/Enz: wenn ich mir das Auto nicht leisten könne solle ich doch nicht auf so billigem Weg versuchen, nachher ans Geld zu kommen.

Jau, und daraufhin bin ich dann zum Anwalt gegangen.
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