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Zubehör Hier könnt Ihr euere Erfahrungen mit Zubehörteilen reinpacken, egal ob original, oder Fremdhersteller. |
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#1
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Hat jemand schon Erfahrungen damit ? |
#2
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#3
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Teuer muss es nicht sein - schaut mal hier, über den Versender hab ich schon einige Fahrradlampen gekauft:
http://dx.com Hier ist das, was zum Thread passt: https://dx.com/c/car-accessories-799...9/car-dvrs-735 Grüße, Thomas Geändert von solidmac (18.03.2013 um 13:19 Uhr) |
#4
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gruß Peter Die letzten Worte eines Dieselfahrers: "lieber tot als Schub verlieren" ![]() Geändert von elTorito (18.03.2013 um 13:55 Uhr) |
#5
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Ich hab 5 Lampen bestellt und musste einmal zum Zoll
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Folgender Benutzer sagt Danke zu solidmac für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Ich finde diese hier nicht schlecht :
http://www.google.de/imgres?imgurl=h...9QEwBg&dur=502 .......gibt es auch noch günstiger...... Mein Problem ist, ich möchte die Cam über die Leselampe permanent anklemmen. Dafür müsste man aber das "Zigarettenanzünderladekabel" auftrennen und die entsprechenden Kabel rausfinden.........
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Gruß Axel STOPPT TIERVERSUCHE ! NEHMT KINDERSCHÄNDER ! |
#7
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Nabend
Wer sich gerne an Vorschriften hält, hat mit so was nach meiner Sicht nur Vorteile mit Camera. Wo man sonst selber die Ellebogen ausfahren möchte, kann man dann gepflegt zum Anwalt gehen und dem ****en später richtig einen zwischen die Hörner hauen. Derweil man sich mit einem Lächeln aus der Situation verabschieden kann. „Fahr nur, wir sehen uns vor Gericht wieder mein Freund, aber du wirst auf der Anklagebank sitzen.“ ![]() Solange eine Versicherung keine „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen kann, haben die keine Macht und jede Fehlbarkeit rührt letztlich von einer „Fahrlässigkeit“ wo Versicherungen für zuständig sind. (Wie schon erwähnt.) ![]() Es gibt einiges an Videos auf YouTube wo sich jeder sein Bild machen kann wies laufen könnte! Ich finde speziell Videos aus ******** interessant! Wenn’s bei uns mal so abgeht, käme zu der Camera noch ein MG-Stand auf den V. Da unser Rechtsystem, z.B. zu ********, einige Vorteile hat, könnte ich mir auch vorstellen wenn ein großteil Cam´s hat, dass sich die Leutz mit dem Messer zwischen den Zähnen, weitestgehend in Luft auflösen! MFG Klaus |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Cooper40 für den nützlichen Beitrag: | ||
#8
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Ist ganz gut.
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_______________________________________ **Analog zu den in das Habitat von Holzgewächsen abgegebenen Schallwellen, werden diese von dort repliziert. (Wie man in den Wald hinenruft, so kommt es zurück.) (c) K.W. 2011** Vito Tourer 116 Bluetec 4x4 Kompakt |
#9
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Hallo Leute
Ich hatte vor kurzem eine heiße e-mail Diskussion mit der Leiterin der Datenschutzkommission in Österreich zum Thema: "Russenkamera im Auto erlaubt, oder nicht". Wenn es jemanden interessiert, kann ich gerne den gesamten Verlauf posten. Quintessenz ist allerdings: In Österreich ist der Einsatz solcher Kameras bei STRAFE verboten: Zitat aus dem Bericht der ARGE DATEN: In ******** sind im Auto installierte Kameras, die im Fall eines Unfalles für klare Verhältnisse sorgen sollen, gang und gäbe – im Internet kursieren unzählige teils spektakuläre solcherart aufgezeichnete Videos. Doch hierzulande kann filmende Autofahrer diese Art der Beweissicherung teuer kommen, denn laut ARGE Daten ist "die präventive Videoüberwachung aus dem Auto heraus durch Privatpersonen nicht zulässig". Demnach muss jeder Autofahrer mit Videoausstattung mit einer Anzeige und einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen. Alle Hinweise auf Beweissicherung nach einem Unfall, oder auf Fahrerflucht, sind mit fadenscheinigen Ausreden abgeschmettert worden. Es wurde lediglich auf das österr. Datenschutzgesetz hingewiesen. Ihre Einschätzung, dass das Filmen von Gesichtern oder auch Autokennzeichen keine Datenverarbeitung darstellt, widerspricht nicht nur dem österreichischen DSG 2000 (insbesondere der Definition der personenbezogenen Daten) und der darauf beruhenden Rechtsprechung, sondern auch europaweiten Regelungen. Die Erfassung von personenbezogenen Bilddaten fällt eindeutig unter die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, und dazu gehören auch die genannten Daten. Dass die Erfassung von KFZ-Kennzeichen ebenfalls unter die Verarbeitung personenbezogener Daten fällt, wurde mehrmals vom österreichischen Verfassungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung bestätigt (z. B. Stichwort „Section Control“). Tja der Staat darf alles, auch unbescholtene Bürger an jedem Ort filmen. Das ist keine Erfassung von Personenbezogenen Daten? Also: ICH FILME TROTZDEM WEITER!!!!!! ![]() Im Falle eines schweren Unfalles ist mir nämlich lieber, die Strafe für unerlaubtes Filmen zu zahlen, wenn ich mit den Aufnahmen vielleicht trotzdem meine Unschuld beweisen kann.
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_______________________________________ **Analog zu den in das Habitat von Holzgewächsen abgegebenen Schallwellen, werden diese von dort repliziert. (Wie man in den Wald hinenruft, so kommt es zurück.) (c) K.W. 2011** Vito Tourer 116 Bluetec 4x4 Kompakt |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu karl wopraschallek für den nützlichen Beitrag: | ||
#10
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Spannende Frage: Gilt das auch für den deutschen Autofahrer, der Österreich auf dem Weg in südliche Urlaubsländer quert? ![]()
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
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Stichworte |
Dshboard Camera, Kamera, Unfallberichtbericht, Unfalldatenkamera |
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