Zitat:
Zitat von drdisketti
Diese abwertende Vermutung ist unzutreffend, da auch Polen EU-Mitglied ist. Damit gelten sämtliche Bestimmungen der Gruppenfreistellungsverordnung und jede MB-Vertragswerkstatt in der EU muss Gewährleistungsansprüche befriedigen.
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Lieber Dr. Disketti,
ich vermute mal, dass du meinen Beitrag gemeint hast, ohne es so direkt zu sagen.
Ich sehe zwar nicht, wo meine Vermutung abwertend ist, aber Fakt ist, dass der Vertrag erstmal zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.
Darüberhinaus gibt es ja durchaus denkbare Rechtsstreitigkeiten, die mit Gewährleistung nichts zutun haben.
Ferner wäre mir neu, dass in Polen das HGB oder BGB gelten würde. Polen ist zwar EU-Mitglied, das heisst aber nicht zwangsläufig, dass die Rechtslage in der Gesamten EU völlig gleich ist.
Gruß,
Torsten