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Hmmm, alles schöne Argumente, aber ist uns allen eigentlich bewusst über was wir hier diskutieren?
Wir reden hier davon, dass eine Spur nur 2 Meter breit ist, entsprechend beschildert wurde und einige von uns mit ihren Auto`s, die unstrittig über 2 Meter breit sind, trotzdem diese Spur befahren wollen. Die Baustellenbegrenzung links kann nicht nachgeben, die ist starr, also erwarten wir, dass das Fahrzeug rechts von uns - das wir überholen - nach rechts ausweicht. Hoffentlich kann es das dann, sonst geht es so aus, wie von meinem unmittelbaren Vorposter beschrieben. Und wenn der Staat nunmal seiner Aufgabe nachkommt, das zu versuchen zu verhindern indem er Strafen verhängt, fühlen wir uns gegängelt........ Versteht Ihr was ich meine? Andererseits sind wir uns aber doch einig, dass die 2 Meter-Spur völlig überholt ist. Kaum ein Fahrzeug ist mit Spiegel weniger als 2 Meter breit! Hier sollte dringend darüber nachgedacht werden, ob man Baustellen nicht in Zukunft so einrichtet, dass die linke Spur im Regelfall 2,50 Meter breit ist, damit der Ursprung des Gedankens wieder folge geleistet werden kann, nämlich dass LKW und andere breite Fahrzeuge im Baustellenbereich rechts fahren und die kleineren PKW ( bis hin zu unseren "Van`s" ) auf der linken Spur ausreichend Platz finden.
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Schöne Grüsse Stephan PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten! ![]() Lebensplan: Plan A: Weltherrschaft übernehmen! Plan B: Leute mit Enten bewerfen....... Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........ ![]() Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition.... ...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU ![]() |
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu sh911 für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Ist das Fz in seiner Gesamtheit breiter als 2 m, darf es per Gesetz die Spur nicht nutzen.
Ein Verstoß ist eine Ordnungswiedrigkeit, keine Straftat! Kaugummi auf die Strasse spucken ist übrigens auch ne Ordnungswiedrigkeit. Wenn ich mein Fz durch Anklappen eines Spiegels schmaler als 2 m machen kann und damit nicht die ABE des Fz außer Kraft setze, weil ich noch n Rückspiegel habe, ist doch nach geltenen Recht auch alles tutti. Wobei ich den Hang zur Reglementierung und zum Hinterfragung selbriger als wichtigen Bestandteil einer geistig beweglichen Demokratiebewegung sehe. Und wie überall im Leben gibt es Regel und Gesetze die Sinn machen, weil sie auch den Gegenüber schützen und es gibt die überflüssigen Regel. Z.B. Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr 3/11 "Beim Erreichen der Baumkrohne hat der Soldat selbständig mit den Kletterbewegungen aufzuhören!" Stand über 40 Jahre drin, wurde gelöscht, weil jemand die Sache hinterfragt und eine Änderung herbeigeführt hat. |
#3
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Ich nehme als Beispiel mal die von mir genannte A1 Bremen-Hamburg. Die Autobahn ist ist noch aus Vorkriegszeiten und wurde immer nur geflickt. Die zwei alten Fahrspuren und der Standstreifen sind schmaler als heute üblich. Als die Baustelle eingerichtet wurde, mussten da vier Spuren und die Baustellenleitplanke hinpassen. Mehr als zwei Meter waren da links nicht drin. Da hat es täglich geknallt. Als die Gegenspur angefangen wurde, hatten sie daraus gelernt: Es wurde vorher ca. ein Meter angeflickt um noch ein paar Zentimeter pro Spur zu gewinnen. Seitdem ist es besser. Die Zwei Meter-Regelung ist aber geblieben...
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
#4
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Folgende 13 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Danke für den Link, eine lesenswerte Webseite!
Also ich bin bis vor Kurzem auch davon ausgegangen, dass die Breite im Fahrzeugschein gilt und ich damit, auch wenn mir schon manchmal mulmig wurde, theoretisch auf der Linken 2m-Spur fahren darf. Wenn der LKW rechts neben einem nur einen kleine Schlenker macht und man zu dicht an die Fahrbahntrenner (meist Beton) kommt glaube ich nicht, dass ein durchschnittlicher Fahrer eine V-Klasse noch unter Kontrolle halten kann. Mal abgesehen von den Schrammen die dabei entstehen. Gruß Konrad |
Folgender Benutzer sagt Danke zu The mad Recycler für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Manchmal ist es doch von Vorteil, seine tatsächliche Breite zu kennen und nicht nur die Daten der Zulassung.
Ist mir vor ein paar Jahren auf der LS mit Ausstellungshänger hintendran passiert. Brückenbaustelle mit 2,3m Durchfahrtsbreite, Hänger lt. Zulassung 2,1m, Anfahrt zur Bücke ca 2km einspurig. Ende vom Lied - Hänger etwas über 2,3m durch den Messeaufbau und 2 km schwitzend und fluchend im Rückwärtsgang zurück. ![]() ![]() Seitdem fahre ich nahezu perfekt rückwärts und weiß genau, wie breit meine Fahrzeuge wirklich sind. Die Durchfahrtsbreite der Brücke war übrigens exakt 2,3m. ![]() |
#7
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Hallo,
manche sind schon schwer mutig in solchen baustellen,wenn ich sowas immer sehe stell ich mir immer vor, was alles passieren kann.Sowas bleibt ja oft nicht beim eigenen schaden. Dieter |
#8
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Ich bin früher Panzer gefahren, da kannte ich auch die Breite, aber ich musste mir darüber keine Gedanken machen...warum wohl....
Gruß, thw |
#9
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Aus diesem Grund habe ich auch geschrieben dass ich auch dahinter bleibe wenn es wirlich eng ist überholt wird auch nur wenn es einen Grund dafür gibt. Oftmals bin ich der Bremser in der Baustelle denn wenn ich mich irgendwo an eine Geschwindigkeitsbegrenzung halte dann da!
An fast allen zweispurigen Baustellen steht das 2m Schild auch wenn die Spur meistens tatsächlich deutlich breiter ist. Und nur am Rande: ich bin weder Raser noch Drängler und schon gar nicht notorischer Linksfahrer.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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