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#1
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Klingt nach einer sehr vertrauenswürdigen Institution?! Egal, handelt sich ja schließlich nicht um eine rechtlich verbindliche Aussage. Im Zweifel hat man sich am Telefon missverstanden.
https://www.tuev-nord.de/de/privatku...-b-b96-und-be/ |
#2
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![]() Zitat:
Der alte Fahrerlaubnis 3 darf bis 7,5 to fahren plus Anhänger bis zu einem bestimmten Gesamtgewicht. Ab den 90iger Jahr glaube ich gibt es den neuen B, bei diesem darf einer nur noch einen Anhänger ziehen mit 750 kg. Jetzt kommt der BE zum tragen, wenn man einen Anhänger ziehen will der mehr als 750 kg hat, z.B. Wohnwagen usw. Da braucht man keinen B96 oder ähnliche Gedanken spielen lassen Einfach den Zusatzführerschein machen Gruß Reinhard |
#3
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Hallo,
ZITAT: "Klingt nach einer sehr vertrauenswürdigen Institution?! Egal, handelt sich ja schließlich nicht um eine rechtlich verbindliche Aussage. Im Zweifel hat man sich am Telefon missverstanden. https://www.tuev-nord.de/de/privatku...-b-b96-und-be/" Der TÜV sagt nichts anderes als die Fahrschule. Zum Beispiel: KFZ mit 3500 + Anhänger 750 kg = B KFZ mit 3500 + Anhänger > 750 kg = BE KFZ mit 2500 + Anhänger 750 kg = B KFZ mit 2500 + Anhänger > 750 kg bis 1750 kg = B96 oder BE KFZ mit 2500 + Anhänger 2000 KG = BE KFZ mit 2000 + Anhänger 2000 kg = B96 oder BE Viano 2940 + Anhänger 2500 = 5440 = BE (oder alten 3 er bzw. vergleichbares noch älteres) Totale Verwirrung komplett? Joo Ziel erreicht ![]()
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Ich bin ja immer dafür gleich den richtigen Gesetztestext zu suchen und zu zitieren, bevor man dritten Quellen glauben schenken muss.
Vor allem wenn er im Falle der FeV hier so gut zu lesen und fast eindeutig zu interpretieren ist: Klasse B:Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Es gilt also: Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse über 750kg darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500kg nicht übersteigen. Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg gilt die Einschränkung des Kombinationsgewichtes nicht. Ihr könnt auch gerne selber unter https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html nachlesen. |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Mad für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Was war nochmal die Frage des Threaderstellers???
Bei dem ganzen "Gefasel" kommt man hier so fix durcheinander. Sorry! |
#6
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Danke für den Link, jedoch nicht immer ist das Original frei bzw einfach zu erhalten. Wie auch immer, der Link zum Original des Gesetzestext ist sicherlich gemeint. Auf den von mir geposteten beiden Links konnte ich jedoch inhaltlich keine Abweichung feststellen. Daher wird der Text da wohl ebenfalls richtig sein. Man könnte jetzt grammatikalisch philosophieren, macht aber wenig Sinn.
Ich lese recht eindeutig zu Beginn eine Limitierung der Gesamtmasse auf 3500kg. Warum dies durch eine Klammer und das Wörtchen "auch" aufgehoben sein soll, könntest evtl. mal noch eben erläutern. |
#7
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![]() Zitat:
Sorry, mangels Zitat ist mir entgangen das Du wohl mich gemeint hast. Ja, Du liest dort eine Limitierung der Gesamtmasse auf 3500kg für das Kraftfahrzeug, d.h. ein Auto darf nicht mehr als 3500kg wiegen wenn Du es mit Klasse B bewegen willst. Wieviel Anhänger Du dann dran anhängen kannst steht erst folgend in den Worten und die Konsequenz für den OP habe ich ja auch schon erläutert. Wenn das zu kompliziert zu verstehen ist, dann hilft Dir sicher auch nicht weiter, dass die Masse des Anhängers hinter einem Kraftfahrzeug nicht zur Masse des Kraftfahrzeuges gezählt wird sondern nur die Kombination aus Gesamtmasse Kraftfahrzeug und Gesamtmasse Anhänger eine Gesamtmasse Kombination bildet. Die Einschränkung der Gesamtmasse der Kombination auf 3500kg kommt jedoch nur dann zum Tragen wenn der Anhänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse hat. So gesehen ist eine Gesamtmasse Kombination von 4250kg zulässig wenn der Anhänger nur 750kg zulässige Gesamtmasse hat. Das geht Voice-over-Air sicher einfacher zu erklären als über Worte in einem Forum. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Mad für den nützlichen Beitrag: | ||
#8
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Na ich hab doch gleich gesagt 750kg gehen immer :-P
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