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  #1  
Alt 15.06.2016, 08:42
Mopeto
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Genau aus diesem Grund verleihe ich keine Anhänger privat oder leihe mir welche privat.

Wenn der Anhänger von dem Freund nicht für die Vermietung freigegeben ist kann es jetzt sehr teuer werden für den Halter des Anhängers !

Bei einem Unfall mit Anhänger übernimmt 50 % die Haftpflicht des PKW und 50 % die des Anhängers.(wurde ab 2000 so geregelt)

Sprich die Haftpflicht des Anhängers geht jetzt an den Halter weil Sie einen Schaden zahlen muss und da eine Versicherung ungern zahlt wird Sie es rausbekommen das nicht der Halter gefahren ist !

Das wird noch Spaßig wenn sich die Versicherung (des Anhängers) den Schaden (Leitplanke instandsetzen usw.) beim Halter wiederholt.

Hänger musst Du deinem Kumpel aus eigener Tasche bezahlen !

Geändert von Mopeto (15.06.2016 um 08:53 Uhr)
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  #2  
Alt 15.06.2016, 09:21
sh911 sh911 ist offline
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Ort: Mörfelden-Walldorf (GG)
Vahrzeug: V 250 Avantgarde Edition
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Motor: 2,2 CDI
sh911´s Fotoalbum
Beiträge: 435
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Zitat:
Zitat von Mopeto Beitrag anzeigen
Genau aus diesem Grund verleihe ich keine Anhänger privat oder leihe mir welche privat.

Wenn der Anhänger von dem Freund nicht für die Vermietung freigegeben ist kann es jetzt sehr teuer werden für den Halter des Anhängers !

Bei einem Unfall mit Anhänger übernimmt 50 % die Haftpflicht des PKW und 50 % die des Anhängers.(wurde ab 2000 so geregelt)

Sprich die Haftpflicht des Anhängers geht jetzt an den Halter weil Sie einen Schaden zahlen muss und da eine Versicherung ungern zahlt wird Sie es rausbekommen das nicht der Halter gefahren ist !

Das wird noch Spaßig wenn sich die Versicherung (des Anhängers) den Schaden (Leitplanke instandsetzen usw.) beim Halter wiederholt.

Hänger musst Du deinem Kumpel aus eigener Tasche bezahlen !
Naja, der Kollege hat ja nicht vermietet. Und wenn ich für einen Bekannten einen Hänger ziehe, weil er nicht selbst fahren kann oder will oder ich ihn an meine Frau jederzeit aber niemals an meinen V lasse........ sollte das kein Verstoss der Versicherungsbedingung darstellen...... Hier sehe ich kein Problem in Sachen Haftung.

Einzig den Schaden am Hänger selbst - da keine VK - ist ein Problem zwischen den beiden Freunden....
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

Lebensplan:

Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU
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  #3  
Alt 15.06.2016, 09:25
Mopeto
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Zitat:
Zitat von sh911 Beitrag anzeigen
Naja, der Kollege hat ja nicht vermietet. Und wenn ich für einen Bekannten einen Hänger ziehe, weil er nicht selbst fahren kann oder will oder ich ihn an meine Frau jederzeit aber niemals an meinen V lasse........ sollte das kein Verstoss der Versicherungsbedingung darstellen...... Hier sehe ich kein Problem in Sachen Haftung.

Einzig den Schaden am Hänger selbst - da keine VK - ist ein Problem zwischen den beiden Freunden....

Dein Wort in Gottes Ohr.
Da ich selber Anhänger vermiete kenne ich mich damit ein wenig aus.
Du kannst vermietet auch gegen verleih austauschen.
Falsches Fahrzeug + falscher Fahrer viel Spass beim herauswinden.
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