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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Ich hätte mein Kind aussen vor gelassen. Das kann schnell als strafunmündig erklärt wrtden und dann stehst Du im Regen. Normalerweise ein Fall für die Kfz Versicherung. Ist ja ein Verkehrsunfall, im Prinzip das Gleiche als eenn Du mit einem Einkaufskorb dagegen gebollert wärst. Naja, aber wenn Versicherungen zahlen sollen... Ich hab wegen sowas mal alles gekündigt.. da haben sie gek...
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Die härteste Droge ist ein Bahnübergang- ein Zug und Du bist weg! |
#2
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![]() Und Abrechnung über die Privathaftpflicht ist deutlich günstiger, weil man sonst das ganze Theater mit Rückstufung und Spaß hat... |
#3
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Die müssen im Extremfall nichtmal versichert sein. Da hat man als Geschädigter ganz schnell mal Pech. Die meisten versicherungen (Haftpflicht) zahlen das aber, auch ohne extra Kinderhaftpflicht usw. Bei meiner Provathaftpflicht ist nur die Anzahl der Personen angegeben, nicht deren Alter. ![]() Da gab es mal ein Urteil, da hatte ein Mann geklagt, weil er im Verkehrsberuhigten Bereich etwas zu forsch unterwegs war und ihm ein kleiner Junge (glaube 7 Jahre alt) mit dem Fahrrad vor Schreck ins Auto geknallt ist. Der Kläger klagte auf "unterlassene Aufsichtspflicht" der Eltern. Der Richter hat ihm dann aber klar gemacht, dass ein 7-jähriges Kind keineswegs 24 H am Tag unter "Aufsicht" stehen müsse und einem Verkehrsberuhigten Bereich eben mit "spielenden Kindern" zu rechnen sei. Außerdem sei dem Kläger anzulasten, dass er durch sein forsches Fahren womöglich bedeutend zu diesem Unfall beigetragen habe. Geändert von hudemcv (02.11.2015 um 12:49 Uhr) |
#4
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Habe aktuell einen ca. 5cm langen Kratzer in der Tür samt Verformung vom neben mir geparkten Auto, leider erst daheim bemerkt.
Ich könnte kotzen. Heute früh haut mir ne Olle wieder die Tür rein, diesmal am Dienstwagen. O-Ton: Oh ach ja nix passiert. Tschüß. Auf meine Frage, ob Sie bei Ihrem Auto auch so großzügig ist und ich schon die Tür am Aufmachen war,.. |
#5
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Ich würde das auch als Privathaftpflichtschaden melden. Wenn die Versicherung das nicht akzeptiert, werden die es schon sagen. Dann kann man immer noch die Kfzhaftpflicht benachrichtigen.
Meine Schwiegermutter hat mir am Tag der Geburt meines dritten Sohnes einen Kratzer in die Tür gemacht. Beim Aussteigen ist ihr der Türgriff aus der Hand gerutscht, die Tür schwang auf und traf genau auf der Kante der Tür einen angrenzenden Pflanzstein. Der Lack platzte kreisförmig etwa in Größe von 2 bis 3 Stecknadelköpfen ab. Am Ende hat ihre Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert (unterer Teil der Tür lackiert, neue Zierleiste, Ersatzfahrzeug für 3 Tage = ca. 1000 EUR).
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
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Stichworte |
Parkschaden, Unfallflucht |
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