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#1
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Mein lieber Rolf, wenn Du wüstest. Wir sind nur eine kleine Firma. Wir hatten in den letzten 7 Jahren schon 4 Prüfungen vom FA. Jedes mal volles Programm. Sogar die Werkstatt wollten die sehen. Mit dem Fahrten Buch wollte ich ja auch sagen, dass das viele nicht schaffen, jede Fahrt zu notieren. Es sei denn man steigt auf ein Elektronische Fahrtenbuch um. Und da kannst Du auch nicht jedes nehmen. Es muss vom FA akzeptiert werden. Eine App auf dem Handy wird wohl nicht reichen. Ich selbst führe ein Fahrten Buch, aber in der Form eines Diktiergerätes. Jede Fahrt zum Kunden oder Kunden zu Kunden wird mit KM und vor allem Zeit ist wichtig beim Kunden, zur Abrechnung. Nach ca. einer Woche höre ich das Gerät ab und schreibe alle Zeiten auf. Somit weis ich immer genau, wann und wo ich war. Selbstverständlich auch die Privatfahrten. Wenn es welche gibt. Aber sag mal, warum führst Du ein Fahrtenbuch? Wenn der Wagen eh als Firmenwagen vom FA akzeptiert ist.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
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Hallo,
ich bin jetzt mit dem Umstieg auf den Viano Marco Polo auch auf das Fahrtenbuch als Versteuerungsmethode umgestiegen. Bei meinem X3 und allen Vorgängern hatte ich 1% gewählt, insbesondere wegen der "Mehrarbeit" der Aufzeichnung im Fahrtenbuch. Diese Arbeit wollte ich mir nie antun.. Wegen dem deutlich höherem Listenpreis des Viano MP (Basis für 1%-Versteuerung ist Brutto-Listen-Neupreis --> deshalb auch die Editionsmodelle bei Mercedes mit künstlich niedrigem Listenpreis!) habe ich mich im Detail beschäftigt und jetzt für das Fahrtenbuch entschieden. Dabei ist die Basis der tatsächliche Brutto-Anschaffungspreis (ja genau: nach Rabatten!), die kalkulatorisch auf acht Jahre abgeschrieben werden. Es ist also jährlich nur 1/8 des Anschaffungspreises in die Berechnung mit aufzunehmen (egal wie tatsächlich abgeschrieben wird!). Die eigentliche Berechnung ist ganz einfach: alles Tanken, Werkstattkosten, Parkkosten, Versicherung, Steuern und 1/8 des Brutto-Anschaffungspreises werden zusammengerechnet und dann der Privatanteil (in meinem Fall ca. 17,5%) als Geldwerter Vorteil versteuert. In meinem Fall läge ich bei 1% monatlich bei ca. 680,- Euro Geldwerter Vorteil, bei der Fahrtenbuchmethode bei ca. 270,- Euro. Diese 410,- Euro (vor Steuern und Sozialversicherung) pro Monat machen mir den Papierkram erträglicher..! Wer sollte wie versteuern? 1% ist etwas für Wenig-Geschäftlich-Fahrer (wenn der Privatanteil überwiegt) Fahrtenbuch ist etwas für Viel-Geschäftlich-Fahrer Bei hohen Rabatten wird die Fahrtenbuchmethode interessanter, weil die Berechnungsgrundlage die Rabatte mit berücksichtigt. Die Aufzeichnung nehme ich mit einer iPhone-App (Fahrtenbuch) vor, die in die iCloud gesichert werden. Die Auswertung erfolgt über eine MAC-App (Fahrtenbuch Maps), aus der ich monatlich ausdrucke und diese Ausdrucke in der Buchhaltung hinterlege. Die (elektronischen) Daten werden jährlich auch noch dort hinterlegt. Die Steuerprüfer können bei elektronischer Führung des FB auch die elektronischen Daten zusätzlich zu den Ausdrucken einfordern.. Die be*******enen Heftchen für handschriftliche Einträge sind in meinen Augen nicht richtig zu führen. Wie will ich denn bei jedem Kundenbesuch die genaue Postadresse per Hand in diese viel zu kleinen Felder unter Zeitdruck eintragen? Da ist die App mit Standort-Erkennung wirklich Gold wert. Je häufiger ich es benutze, desto komfortabler wird es (die meisten Adressen/Kunden wiederholen sich..). Wenn die Inhalte nicht genau stimmen, können und werden die Finanzbehörden jedes Fahrtenbuch verwerfen (dann ist 1% anzuwenden), egal ob Papierform oder elektronisch. Excel geht gar nicht und auch nicht lose Papiersammlungen. Folglich gibt es nur einen richtigen Weg: Ehrlich und genau die tatsächlichen Gegebenheiten erfassen! Fehler kommen schnell raus: KM-Stände vs. Tankstopps, KM-Stände vs. Werkstattaufenthalte (auf Rechnungen stehen vielfach auch die KM-Stände), sich wiedersprechende Belege (Restaurantrechnung in Hamburg, gleichzeitige Kundenfahrt am Bodensee,..), u.v.m. Bin mal gespannt auf Eure weiteren Erfahrungen zum Thema.. Liebe Grüße aus München cdengler |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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..wer nicht Fahrtenbuch führen darf (Arbeitgeber will nicht..), kann die Versteuerung angeblich auch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung korrigieren. Dazu müssen dann aber die tatsächlichen Kosten vorliegen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diese Kosten fahrzeugspezifisch erfassen muss..!
cdengler |
#4
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Guten Morgen, das verstehe ich nicht ganz. Musst Du mir mal genauer erklären. Fahrtenbuch nicht führen darf??? Als Angestellter, wenn Du ein Firmenfahrzeug hast, must Du Dir den Geldwertvorteil anrechnen lassen. Wozu hier ein Fahrtenbuch überhaupt führen? Oder meinst du was anderes?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#5
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Guten Abend Christian, einiges von Deinem Beitrag kann ich nicht verstehen: z.B. Zitat: Wegen dem deutlich höherem Listenpreis des Viano MP (Basis für 1%-Versteuerung ist Brutto-Listen-Neupreis --> deshalb auch die Editionsmodelle bei Mercedes mit künstlich niedrigem Listenpreis!) Welcher Preis soll von MB künstlich niedrig gehalten werde? Rabatte werden vom FA nicht berücksichtigt. Es zählt der Listenpreis. Kannst Du das mal genauer erklären?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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