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#1
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Die Antwort von Hymer war klipp und klar.
Gesetzliche Gewährleistung Ende. Was gibts es da zu debatieren ? |
#2
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![]() Zitat:
![]() Von klipp + klar ganz weit entfernt...! Die Tatsache, dass HYMER mir mitteilte, dass ich erst ab dem 25. Monat einen Kulanzantrag auf defekte Bauteile stellen müsste, lässt die Vermutung zu, dass man bewusst den Kunden in einer unverbindlichen Grauzone belassen möchte! Denn wer den Untschied nicht kennt, könnte auf Basis der windigen Rückantwort davon ausgehen, dass man sich über den Zeitraum von zwei Jahren keine Gedanken über kostspielige Reparaturen machen muss...! - ![]() tschüss dann Nico |
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#3
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So liest du das ...
Ich lese: In den ersten 24 Monaten gibt es die Gewährleistung. Sollte etwas nicht über Gewährleistung abzuwickeln sein, so hat auch ein Kulanzantrag keine Chance. Nach 24 Monaten kann man noch versuchen über Kulanz für solche Schäden eine Regulierung zu bekommen, welche innerhalb der 24 Monate als Gewährleistungschaden behandelt worden wäre. Viel interessanter wäre für mich, inwieweit der Hersteller des Chassis Garantie für seine Lieferung übernimmt. Es könnte da tatsächlich interessant werden, das Chassis z. B. bei MB zu kaufen und dann bei Hymer ausbauen zu lassen ... |
#4
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Ich bin auch Händler und gebe auf meine Waren 2 Jahre Gewährleistung (bei gebrauchten Teilen 1 Jahr) Kulanzanträge bei meinem Hersteller / Importeur kann ich auch erst stellen nach Ablauf der 2 Jährigen Gewährleistung für meine Kunden. Kulanz ist "über" de Gewährlesitung hinaus und nichts anderes. In den 2 Jahren ab Auslieferung greift die Gewährleistung. Da gibt es keinerlei Grauzonen du machst Dich ja selber verrückt. |
#5
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![]() Ist wohl die gleiche lustige Interpretation, die ich vor einigen Tagen im Servicebereich eines MEDIA MARKTES erlebte! Ein Kunde vor mir bemängelte an einem 7 Monate alten HEWLETT PACKER Drucker eine ausgeprägte Druckverweigerung! Als der versierte Servicemitarbeiter den Kunden fragte, ob das beschriebene Problem bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe (Kaufzeitpunkt) vorhanden war, erwiderte der Kunde: "Nein, erst seit ein paar Tagen!" Worauf man ihm dann mitteilte, dass nun der MEDIA MARKT keine Nachbesserung leisten müsste, da keine Herstellergarantie gibt! Eine für mich wuchtige Grauzone...! Und auf HYMER bezogen, habe ich auch erst für die ersten 6 Monate eine verbindliche kostenneutrale Reparaturleistung! Hinzu kommt, dass ich auf Basis einer gesetzlichen Gewährleistung, die mir NUR der verantwortliche Kaufmann der Verkaufsniederlassung aussprechen muss, eigentlich im Schadensfall immer erst direkt zu ihm müsste! Bei einem Reisemobil mit einem z.B defekten Kühlschrank irgendwo im europäischen Ausland nicht unbedingt hilfreich...! Bei einer Herstellergarantie könnte ich mich direkt an jeden Vertragspartner wenden...! tschüss dann Nico |
#6
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Das ist quatsch.
Auch bei einer Gewährleistung die Dir Dein Händler gibt kannst Du wenn Du im Ausland bist und ein Hymervertretung anwesend ist Ansprüche stellen. Ob Sie dann gerechtfertigt sind steht auf einem anderem Blatt. Wir reden jetzt von einem neuem Fahrzeug. Bei grebrauchten Sachen sieht das etwas anders aus. Und zu dem Midiamarkt da war entweder der Käufer dämlich oder der Mediamarktmitarbeiter schlau (oder faul). :-) |
#7
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Sicher kann man fehlende freiwillige Herstellergarantien kritisieren, jedoch ist es ein irrglaube, dass eine Herstellergarantie ein Allheilmittel ist.
Auf viele Chinaprodukte gibt es ganz tolle Herstellergarantien ... viel Spass bei der Inanspruchnahme. Abgesehen davon ist mir ein Produkt lieber, bei dem ich einen Garantieanspruch gar nicht erst benötige. Garantien werden immer nur durch die Garantiebstimmungen der Garantiegeber geregelt. Da muss eine Länderübergreifende Inanspruchnahme nicht unbedingt enthalten sein. Auch bei Garantieleistungen gibt es jede Menge Interpretationbedarf, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Garantieleistungen helfen den Herstellern (und Händlern) ganz nett Wandlung und Minderung zu umschiffen. Genauso ist es schwieriger die Gewährleistung auf Garantiereparaturen durchzusetzen. Wieviel eine Durchrostungsgarantie wert ist, haben hier schon viele bei MB festgestellt ... Garantie --- Gewährleistung --- alles hat seine Vor - und Nachteile. Zu beachten wäre nur unbedingt, dass man bei Fahrzeugen als gewerblicher Käufer auch mal schnell nur ein Jahr Gewährleistung hat. Da erübrigt sich dann nach einem jahr bereits die Diskussion um die Beweislastumkehr ... ;-) So wäre es z. B. bei MB, wenn dann nicht die Herstellergarantie greifen würde ... |
#8
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Also ich verstehe Nico so:
Er möchte mindestens 2 Jahre ein sorgenfreies Leben (Fahren) gewährleistet sehen. Wenn etwas nicht i. O. ist, zu einer Hymervertretung fahren, die machen und gut. Finde das jetzt nicht gerade als übertriebenen Anspruch für den Neukauf. Und im Idealfall gibt MB für das reine Fahrzeug (Motor usw.) seine bewährte Garantieverlängerung ab dem 3. Jahr. Zumindest eine nachvollziehbare Antwort, die diesen Sachverhalt eindeutig klärt, sollte wohl möglich sein...
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Gruß Michael |
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#9
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![]() Zitat:
![]() Bitte irritieren Sie mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest! - ![]() Eine gesetzlich verordnete Gewährleistung ist ein rechtlicher Bestandteil eines wirksamen Kaufvertrages ausschließlich zwischen einem Käufer und einem Verkäufer! Es gibt definitiv KEINEN verbindlichen Rechtsanspruch, dass mir auf Basis einer gesetzlichen Gewährleistung die mir in Deutschland ein Verkäufer X einräumen musste, ein Verkaufsrepräsentant Y im Ausland, oder auch nur ein anderer Verkaufsstützpunkt in einem Nachbarort einen eingetretenen Sachmangel in den ersten 6 Monaten kostenneutral behebt! Es sei denn, dass aus Imagegründen Unternehmen wie BMW seinen Handelspartnern vertraglich vorschreibt, überregionalen Kunden entsprechende Hilfestellungen zu geben! Und im Fall des defekten HP Druckers hat der MEDIA MARKT sich gegenüber dem Kunden ABSOLUT korrekt verhalten. Ab 6 Monaten und 24 Stunden MUSS der Kunde gegenüber seinem Vetragspartner, in diesem Fall der MEDIA MARKT, den Beweis erbringen, dass der technische Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe vorhanden war! In diesem Fall hätte der geschädigte Kunde die theoretische Möglichkeit bei einem Sachverständigen ein Materialgutachten in Auftrag zu geben. Nur wird ein entsprechendes Gutachten den Neupreis ein HP Druckers um ein Vielfaches überschreiten! Somit landete dieser Halbjahresdrucker völlig berechtigt im Elektroniksondermüll des MEDIA MARKTs...! Auch CASIO gibt z.B auf digitale Kameras keine Garantie, TOSHIBA hat jahrelang auf TV-Geräte keine Garantie gegeben...! Auch in diesen beiden Beispielen wäre für den Kunden auf Basis der lächerlichen durch die EU verordneten Gewährleistung nach 6 Monaten und ein paar Stunden Schluss mit der Heiterkeit...! So viel zum Thema Quatsch...- ![]() tschüss dann Nico |
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#10
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Die Beweislastumkehr kann man als Händler nutzen, muss man aber nicht ...
Die Argumentation des Händlers kann nach hinten losgehen, wenn das teure Gutachten einen tatsächlichen Sachmangel offenbart. Dann nämlich kann er das Gutachten auch noch bezahlen. |
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