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#1
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Sorry, aber hier liegt ein grundsätzliches Problem des Textverständnisses vor. Hier wird der Verbraucher nur als Kunde einer Werkstatt angesprochen. Nicht eine Silbe beschreibt das Recht des Verbrauchers auf Eigenreparaturen. Dies würde auch der Regelung zuwider laufen, dass insbesondere Reparaturen an sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen nur durch Sachkundige mit entsprechendem Befähigungsnachweis durchgeführt werden dürfen. |
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#2
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@v-dulli:
DAss es hier dankenswerterweise ein paar Ausnahmen von den üblichen Machadtriksern gibt habe ich schon äußerst wohlwollend aufgenommen! Grüße Kurti PS: In meinem Job ist es auch leider so dass täglich Kunden mit Kollegenschrott aufschlagen oder verzweifelt einen Uhrmacher suchen der an der guten Uhr sich getraut einen Batteriewechsel zu machen (ML 500,-)... |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Kurthi für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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Nein. Gerade für sicherheitsrelevante Fahrzeugteile (und irgendwie ist eigentlich alles sicherheitsrelevant, wenn man so will) wäre es wichtig eine gute Anleitung zu haben. Im Moment bin ich mit diversen Innenverkleidungen beschäftigt. Mit einer Anleitung könnte ich viel schneller arbeiten, ohne ständig Angst zu haben, etwas zu beschädigen. |
#4
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#5
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Lieber VITOPower,
- Du hast mich leider immer noch nicht verstanden: MB beruft sich hier auf eine Verordnung, die nicht auf Privatpersonen anwendbar ist. Das geht doch nicht. - Laut dieser EU-Verordnung ist MB verpflichtet neben den eigenen Vertragswerkstätten auch den freien Werkstätten Zugang zu den Informationen zu gewähren, natürlich gegen Bezahlung. Das hat nichts mit Urheberschutz zu tun. Dasselbe kann demnach auch für Privatpersonen gelten. - Mietwerkstätten sind dafür da, dass dort Privatmenschen Reparaturen am Auto durchführen können. Am eigenen Auto zu arbeiten ist also nicht verboten, sonst wären Mietwerkstätten konsequenterweise auch verboten. Ebenso gäbe es im Handel keine Reparaturanleitungen. Woher hast du die Vorstellung, dass es verboten ist? - Frage: Erhöht es etwa die Sicherheit, wenn man OHNE Reparaturanleitung sich an eine Reparatur heranmachen muss? Es wird gerne die Sicherheitskeule geschwungen, aber in Wahrheit geht es ums liebe Geld. Privatpersonen sollen den Werkstätten keine Konkurrrenz machen, indem sie Ihr Vahrzeug selber reparieren. Bitte nochmal genau durchlesen, bevor du mir einen Gedankenfehler unterstellst. Geändert von Blue Planet Explorer (23.02.2014 um 18:31 Uhr) |
#6
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In den beiden Zitaten beschreibst du ja sehr schön die rechtliche Regelung. Laut EU - Verordnung ist MB verpflichtet Werkstätten zu bedienen. Deine Anwendung dieser Regelung auf Privatpersonen ist nicht zulässig. Du selbst hast doch erkannt, dass die Verordnung nicht auf Privatpersonen anwendbar ist. Also ist MB nicht verpflichtet Privatpersonen solche Informationen zugänglich zu machen. Wenn du anderer Meinung bist, gehe selbst Klagen ... |
#7
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Nochmal: Um Privatpersonen die technishen Informationen vorzuenthalten, beruft sich MB auf eine Verordnung, die nicht auf Privatpersonen anwendbar ist. Das geht doch nicht.
Klarer kann man das, glaube ich, nicht formulieren. |
#8
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Ok, dann musste halt klagen .... ich gebs auf ...
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638 mixto 108d in teilen oder im ganzen abzugeben | johannes pröfrock | Kleinanzeigen | 0 | 07.10.2011 09:12 |