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Alt 29.04.2019, 16:48
dietmar dietmar ist offline
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Kenne nicht die EU-Haftung, ich weiß nur daß in D die Anhängerhaftpflicht nur für den alleine rangierenden Wohnwagen in Anspruch genommen werden kann.
Sobald der Wowa/Anhänger angekuppelt ist, wird die PKW-Haftpflicht herangezogen.
D.h. du musst über den Wohnwagen den Halter rausbekommen, den dann anzeigen und ggfs. Recht bekommen. Ob das so klappt??? Wenn du Zeugen hast, die vielleicht auch das Auto gesehen haben, ist das gut. Ich hatte mal einen Unfall in F, durch das neue EU-Recht habe ich die gegn. Versicherung - die ich kannte - an meinem Heimatort verklagen können, da niemand von denen auftauchte und ich Zeugen hatte, wurden die verknackt. Die zahlten dann natürlich nicht, auch auf Zahlung wurde dann geklagt und dann fluppte es. Alles ohne Rechtsschutz, hab die Anwaltskosten vorgestreckt und nachher zurückbekommen.
Wenn ich Wowa höre, ob das Zig.. waren??

Viel Glück
Dietmar
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