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Alt 13.02.2019, 10:55
achim123
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achim123´s Fotoalbum
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naja, Einspruch gegen eine Steuerbescheid kann man immer machen, solange er nicht rechtskräftig, also in diesem Fall verjährt ist. Einfach auf den kommenden oder letzten Bescheid Einspruch erheben und schauen was passiert. Kann ja nur besser werden.

Ansonsten glaube ich nun auch nicht mehr an den Weihnachtsmann. War heute mit meinem Mixto Lang bei Zoll zum messen, ob Ladebereich größer als Personenbeförderungsbereich. Es wurde ehrlich neutral gemessen, aber tatsächlich ist der Personenbereich größer und damit wird die kommende Post wieder den PKW Satz fordern.

Gemessen wurde einfach nur von links nach rechts, vorn und hinten. Personenbereich ab Pedal bis Hinterseite Sitzreihe. Alles was man sonst im Netz liest, "Fahrerbereich ausgenommen" "mittelkonsolbereich abgezogen", "Sitzkästen abgezogen" spielte keine Rolle.

Ich finde es tatsächlich sehr ärgerlich wie es ist und bin ziemlich gefrustet, das sich alles irgendwie hingebogen wird. Eine Ausnahme von der Regel, einen Ausnahme von der Ausnahme, die Regel von der Ausnahme ... so wie es am besten passt.

Dafür war der Zollmann so "nett" und hat mir die aktuelle Steueränderungswelle gut erklärt. Hintergrund ist ein Datenabgleich mit einer neuen Software, die bei Fahrzeugen den Zusatzeintrag zu S2 im Fahrzeugschein/Fahrzeugdaten erkennt und automatisch entprechend in PKW Bescheid auswirft. Die Prüfung ist dann Fahrzeughaltersache, durch Einspruch.
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