Thema: Kulanzantrag
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Alt 25.08.2018, 14:30
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Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
April 2016 ist länger als 2 Jahre her und somit außerhalb Garantie/ Gewährleistung.
Kulanz wäre nach der Gewährleistung! Gewährleistung ist Pflicht (gesetzlich 2 Jahre) vollumfänglich AUSSER Verschleißteile! Garantie und Kulanz ist freiwillig. MB war hier meist recht Kulant, das wird ein Ende haben. Sie werden jetzt genauer prüfen. Andere Hersteller waren da schon immer SEHR zugeknöpft. Ganz vorne dran, wen wundert es, die mit den Volksautos. Auch Ford ist hier so ein Beispiel, obwohl meine Tochter mittlerweile auf Kulanz unötiger Weise das 4. AGR eingebaut bekommen hat.
Wer nicht einen lückenlosen Servicenachweis besonders in der Datenbank des Herstellers hat, hat alles was Garantie (zum Beispiel 3 Jahres GARANTIE) und erst das Recht auf Kulanz verwirkt. Da werden sich die Hersteller alle nicht viel geben.


Gruß Herbert mit Tapatalk, wünsche Allen eine knitter- & knatterfreie Vahrt
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