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Alt 30.07.2020, 09:27
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Herford -[Deutschland]- HF Herford -[Deutschland]- XP 1 1 1 1
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Der ADAC schreibt dazu:

"Die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM gilt seit 1. Januar 2020 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle und zukünftig für alle Erstzulassungen ab 1. Januar 2021. Sie ist nur eine weitere von vielen 6d-Evolutionsstufen – vorausgegangen sind zum Beispiel Euro 6d-TEMP oder Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC. Das Kürzel ISC steht für In-Service-Conformity-Tests. Das heißt: Der Fahrzeughersteller muss anhand von Stichproben nachweisen, dass auch bereits im Betrieb befindliche Pkw die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Bei EVAP (Evaporative Emission) spielt dagegen eine Rolle, wie viele Kohlenwasserstoffe das Kraftstoffsystem eines Autos ausdünstet.

Der Zusatz FCM markiert eine weitere Vorschrift: Pkw mit Euro 6d müssen mit einem Fuel Consumption Monitoring System (FCM) ausgestattet sein, das den realen Kraftstoff-/Energieverbrauch über den gesamten Fahrbetrieb im Pkw speichert. Über die Diagnose-Schnittstelle können diese Werte ausgelesen und bewertet werden.

Mit dem Auslesen dieser Daten lässt sich die Abweichung zwischen dem Typzulassungswert und dem realen Verbrauch überprüfen. So kann die Lücke zwischen Prüfstandsmessung und Realemissionen noch weiter reduziert werden – und der Verbraucher erhält noch realistischere Verbrauchsangaben. Die neuen Vorschriften dienen also nicht zur Überwachung der Autofahrer, sondern überprüfen die Angaben der Fahrzeughersteller.

Allerdings: Bis heute ist noch nicht festgelegt, von wem, wann und wo die Daten ausgelesen und verwertet werden sollen. Und selbstverständlich müssen hinsichtlich Datenspeicherung und -verwertung der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet sein. Doch dazu ist nach Ansicht des ADAC auch eine Anonymisierung der Daten erforderlich, damit sie nicht bestimmten Fahrerinnen oder Fahrern zugeordnet werden können.

Pkw mit der Emissionsnorm Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC (Emissionsschlüsselnummer 36DG) und Euro 6d-ISC (Emissionsschlüsselnummer 36AM) können nur noch bis spätestens 31. Dezember 2020 erstmalig zugelassen werden. Für Lagerfahrzeuge kann der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, nach dem 31.12.2021 dürfen aber auch diese Fahrzeuge nicht mehr erstmalig zugelassen werden."

Quelle: ADAC

Also wenn dieses vom Scheuerandi kommt, dann ist das bestimmt alles durchdacht und juristisch wasserdicht
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Grüße

Frank
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