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Alt 23.01.2019, 06:16
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
Vauminator
 
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Zitat:
Zitat von achim123 Beitrag anzeigen
Habe Ende Dezember nach Erhalt der Rückwirkenden Steuererhöhung einen Einspruch eingelegt. Heute habe ich nun die Ladung zur Fahrzeugvorführung und Vermessung erhalten.
Habt Ihr tipps für mich.? Gibt es "Messregeln" für diesen Vorgang.?


Aus meinem vorhergehenden Beitrag.


die Anzahl der Sitze
die zulässige Höchstgeschwindigkeit
die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen)
das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein)
Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung
Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster)
Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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