Zitat:
Zitat von v-dulli
Die Böschungswinkel beim 639er sind nicht so schlecht und über eine Höherlegung ergibt sich nur hinten eventuell einen Vorteil.
Das Problem hier ist die schiede Bodenfreiheit und lässt sich nur bedingt erhöhen.
Belasse ich es bei serienmässigen Federweg und erhöhe über die Federrate "nur" das Fahrniveau kann ich durchaus den einen oder anderen cm an Bodenfreiheit gewinnen.
Bezüglich Radgrösse ist nicht der Kotflügelausschnitt die begrenzende Grösse sondern der Lenkwinkel bzw. das Ganze Radhaus vorne und dieses kann man durch weglassen der Verkleidungen nur bedingt vergrössern. Daran ändert auch eine "normale" Höherlegung nichts.
Bei der Verschränkung darf man eine "normale" Einzelradaufhängung nicht mit Starrachsen oder gar dem Zentralrohrfahrgestell eines Tatra vergleichen.
Die Länge und Knickwinkel der ATW sehe ich bei einer leichten Höherlegung als eher unkritisch an.
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Meine Ausführungen waren eher allgemeiner Natur und vor allem in Sachen Karosserie nicht unmittelbar auf den V bezogen.
Das Thema Bodylift ist beim V meiner Meinung nach keinen zweiten Gedanken wert. Der Satz fehlte eventuell noch
Ich würde die Höherlegung, wenn benötigt oder gewollt, aufgrund der stark überwiegenden Straßenauslegung tatsächlich über Spacer und oder die geposteten Federn vornehmen.
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Viele Grüße,
Jan
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Geändert von janr (19.07.2017 um 13:51 Uhr)
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