Ist ganz klar beantwortet.
zweispurige Kraftfahrzeuge mit
einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse bis 1,30 m* und einem
zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg, egal ob mit oder ohne
Anhänger
Es zählt nur das zGG des Zugfahrzeugs. In diesem Fall interessiert der Anhänger nicht, anders schaut es bei einem zGG von über 3,5 Tonnen des Zugfahrzeugs aus, dann wird der Anhänger interessant da es dann um einiges teurer wird.
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Gruß Robert
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Vito 120 cdi
Kawa ZX10R
Geändert von fluky (15.05.2017 um 15:46 Uhr)
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