Nicht ganz zur Sache aber sicher allgemein hilfreich. Über das Zugfahrzeug wird ein Schaden auch dann abgewickelt wenn zum Beispiel nur kurz zum rangieren abgehängt wird, der Wohnwagen von Hand geschoben wird, dabei der Schaden eintritt. Auf dem Campingplatz z.B. Wenn du über die Anhäger VS abwickeln willst muss das Zugfahrzeug in keinem zeitlich nahen Zusammenhang zur Bewegung des Hängers stehen.
LG
Frank
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