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Alt 10.10.2014, 09:57
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Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
Naja ... wie ich ja schon schrieb ... zum Werkvertrag gehören zwei Parteien ...

Wenn sich beide Parteien nahestehen und sich über die Ziele des Vertrages einig sind (Senkung der Personalkosten) so fällt es leicht unlautere Verträge zu schliessen, die zwar theoretisch rechtlich einwandfrei sind, aber in der Praxis kaum rechtsgültig umgesetzt werden können. Insbesondere wenn die Arbeitsleistung im Werk des Auftraggebers, mit den Maschinen des Auftraggebers und parallel zu den Mitarbeitern des Auftraggebers durchgeführt werden sollen, bekommt der Werkvertrag ein Geschmäckle.
Man merkt an deinen Aussagen, das du noch nie einen Werkvertrag gemacht hast und auch noch nie bei Verhandlungen dabei warst. Denn dann wäre dein Verständnis ein anderes.

Mag sein, das es Firmen gibt die sich "nahe stehen". In großen Konzernen gibts das allerdings nicht. Zieles eines Werkvertrages haben mit Gehältern nichts zu tun. Das musst du verstehen. Lies dir den Beitrag von mir oben noch mal genau durch.

Und das Geschmäckle von dem du sprichst, kreidest du bitte dann dem Gesetzgeber an. Er macht die Vorgaben und Rahmenbedingungen. Ob SPD oder CDU ist mir völlig wurscht. Aber sicher nicht Daimler oder BMW, die sind nicht für Gesetze zuständig.
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