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Alt 05.11.2020, 10:43
Eumeltier Eumeltier ist offline
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Zitat:
Zitat von Amtswalter Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach muss die Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb im Fahrzeugschein eingetragen sein, genau wie die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb.

Ich hab mal bei meinem Viano geschaut.


Bei Anhängerbetrieb erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um 100 kg auf 3150 kg.
Für die Achslasten steht dort keine Erhöhung bei Anhängerbetrieb. Da 1550 + 1550 = 3100 kg sind, ist das natürlich interessant, wie das dann mit dem zulässigen Gesamtgewicht zusammenpasst...
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