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Zitat von nordexer
Hallo,
deswegen steht bei mir Kombilimousine im Schein und 100Km/h sind
möglich mit 4,4t zGG, (Leergewicht V= 2,2to) und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Auch Durchfahrtsverbot 3,6to interessieren nicht.
Gruß Emil
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So wie das Lese, bist Du da auf dem teueren Holzweg! Es steht da nichts von Nutzfahrzeug oder gewerbliches Nutzfahrzeug oder LKW. Im Fall von Schild 277 (Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5T bzw. ZUGgesamtgewicht von über 3,5T). Damit fällt auch dein V mit 2,2T + Anhänger mehr als >1,3T ZULÄSSIGEM Gesamtgewicht darunter.
Ähnlich ist es mit der zu fahrenden Höchstgeschwindigkeit von 80Km/h.
So lese ich es zumindest.
Eine andere Sache ist die in jedem Fall falsche Rechnung:
3050kg max. der V + 2,2T max. Zuglast = 5,25T Gesamtzuglast! Das ist ein fataler Irrtum! Es ist auch im Schein eine Höchstlast für das Zuggespann eingetragen. Die liegt um EINIGES NIEDRIGER wie die Summierung der Einzelgewichte.
So ca. 4,77 - 4,94T beim 639.
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-