Thema: Dsgvo
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Alt 29.05.2018, 10:56
Lukas666 Lukas666 ist offline
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Zitat:
Zitat von elTorito Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß reicht da auch das mündliche Einverständnis wenn die Nummer Zweckgebunden weitergegeben wird.
Die Beweislast liegt dann aber bei demjenigen, der die Nummer benutzt und bei mündlichen Absprachen kommt es gerne mal zu "Missverständnissen". Das lässt sich im Nachhinein kaum nachvollziehen.
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Es heißt: Wer rastet, der rostet. Anscheinend fahr ich zu wenig.


Glaskugel z.Zt. leider Defekt.
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