Zitat:
Zitat von v-dulli
Der Glaube spielt hier keine Rolle, Wissen wäre das Zauberwort oder glaubst Du dass ein Zoll-Sachbearbeiter die Entscheidung der Software überprüft. Wenn nur 10% der Betroffenen keinen berechtigten Einspruch einlegt freut es die Finanzbehörde.
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Was ich glaube ist ja auch egal, ganz klar.
Nur sollte man das lesen, was Zoll Amt schreibt.
Leider so.....
die Anzahl der Sitze
die zulässige Höchstgeschwindigkeit
die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen)
das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein)
Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung
Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster)
Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum