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Alt 29.07.2020, 19:06
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Danidog Danidog ist offline
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Ausrufezeichen Aus gegebenem Anlass

Aus gegebenem Anlass möchte ich diesen Thread hier mal ergänzen, weil wegen dem Rückruf Update-Schwachsinns des KBA dunkle Wolken am Horizont aufziehen

Aktuell, trifft im Moment nur unsere S204 Euro5 C-Klasse, der V wird vermutlich nur eine Frage der Zeit sein.

Kurz zusammengefasst: Das Update ist nun keine "freundliche Einladung" zum Update mehr, sondern es wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass dies nun verpflichtend sei.

Im Falle eines "Updateverweigerers" formuliere ich mal kurz und bündig, wird die örtliche Zulassungsstelle des Halters informiert und diese kann individuell entscheiden was dann passiert.

Ohne den Sinn oder Unsinn zu bewerten, kennt jemand die rechtliche Lage? Immerhin ist das Leistungsupgrade legal erworben und per TÜV-Gutachten in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden, ohne Diskussion. Ist man da "befreit", weil die "Schummelsoftware" eh nicht mehr aktiv ist?

Kennt jemand die rechtliche Lage?

Auch bei einem serienbelassenen Fahrzeug, kann man sein laut den Papieren entsprechend ordnungsgemäß erworbenen und zugelassenen Fahrzeuges gezwungen werden sein Eigentum einer Werkstatt auszuhändigen die daran Änderungen vornimmt? Was ist mit Ausfall, was ist mit Ersatzmobilität?

Das wird wohl in Kürze gehäuft Thema werden

Ich werde aber zeitnah mal meinen Tuner interviewen und Euch das Ergebnis nicht vorenthalten ...
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