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Alt 05.11.2020, 18:18
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Zitat:
Zitat von Amtswalter Beitrag anzeigen
Das Trailer Stability Assist (Anhänger-ESP) muss leider in dem Fahrzeugschein eingetragen werden, um es für die 100er-Zulassung des Anhängers zu nutzen. Ich zitiere die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO:

Es muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Ob da mittlerweile "nur" Fahrzeugschein und -brief (bzw. Teil I und II) zu zählen wage ich zu bezweifeln, denn schliesslich sind aus diesen auch nicht mehr alle zugelassenen Rad/Reifenkombinationen ersichtlich.


Dann muss das Anhängerstabilisierungssystem auch noch die Bedingungen in Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb [1] erfüllen wenn Du es so genau nehmen willst.



Ich würde es mit Verweis darauf dass ein solches System verbaut ist belassen und erwarte in der Praxis auch keine Probleme, aber das ist nur meine Meinung.


Und das alles wegen 135kg :-D







[1] Es muss gegenüber dem Nichtvorhandensein einen Anhängerbetrieb bis Tempo 120km/h ermöglichen.
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