Hallo Nico,
bevor ich das Theater mitmachen würde, würde ich mich erst mal schlau machen.
Spontan gefunden habe ich nur das auf der Internetseite des Zolls (ich hoffe die war nicht gefaked)
"Anzeigepflicht von Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus einem EU-Mitgliedstaat
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden."
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Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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