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Alt 10.10.2014, 08:34
VITO-Power
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Naja ... wie ich ja schon schrieb ... zum Werkvertrag gehören zwei Parteien ...

Wenn sich beide Parteien nahestehen und sich über die Ziele des Vertrages einig sind (Senkung der Personalkosten) so fällt es leicht unlautere Verträge zu schliessen, die zwar theoretisch rechtlich einwandfrei sind, aber in der Praxis kaum rechtsgültig umgesetzt werden können. Insbesondere wenn die Arbeitsleistung im Werk des Auftraggebers, mit den Maschinen des Auftraggebers und parallel zu den Mitarbeitern des Auftraggebers durchgeführt werden sollen, bekommt der Werkvertrag ein Geschmäckle.
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