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Alt 26.03.2023, 12:13
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Amtswalter Amtswalter ist offline
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Gehwege sind nun mal tatsächlich nicht für Belastungen jenseits von 3t gebaut. Das müssen sie auch nicht sein, da es Gehwege und keine Straßen sind. Deswegen würde ich mich als V Fahrer auch gar nicht beschweren. Ich hab mich (aus welchen Gründen auch immer) für den V entschieden, also muss ich mit der Gehweg-Park-Einschränkung leben. Die Regelung war auch schon ewig so.

Bei E-Autos sehe ich das ein wenig anders. Alltagstaugliche und sichere E-Autos haben dank Sicherheitstechnik und Akku nun mal ein höheres Gewicht als vergleichbare Verbrenner. Das Ergebnis aus Gewicht des E-Autos und den Parkvorschriften sollte doch nicht sein, dass ich mir dann den gleichen SUV mit einer 3l TSI-Maschine und zweistelligem Verbrauch kaufe. Hier muss m.E. nochmal gründlich nachgedacht werden.

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Meine Fahrzeughistorie:
Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004)
Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008)
Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012)
Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015)
Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020)
Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020)

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