Zitat:
Zitat von Sprotte76
.....In der Tiefgarage, so stand es ja im Artikel, war in 5 m Entfernung ein ausreichend dimensionierter Elektroanschluss möglich. Man hätte also auch einen zweiten Zähler für die Abrechnung des Stroms installieren können, gut wäre gewesen.
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Ist leider unklar ob das evtl. die Hauszuleitung war, d.h. ungezählter Strom. Hier gibt es Vorschriften, die eigentlich einen 2. Hausanschluss in einem Gebäude unterbinden sollen. Mitlerweile gibt es aber Ansätze wie z.B. Messkonzepte zur Versorgung 3ter. (Zähler hinter Zähler)
Grüße
Andy