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Alt 04.01.2023, 16:06
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Amtswalter Amtswalter ist offline
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Zitat:
Zitat von Sprotte76 Beitrag anzeigen
Das wäre rechtswidrig, da E-Autos bauartzugelassen sind und in jede Tiefgarage fahren dürfen. Es sei denn die Tiefgarage erfüllt die gängigen Standards für Tiefgaragen nicht, was dann wohl eher dem Tiefgaragenbetreiber zu Lasten zu legen wäre.
Da eine Tiefgarage in aller Regel auf einem Privatgrundstück liegt und privat betrieben wird, gilt das allgemeine Vertragsrecht laut BGB sowie das Hausrecht und AGB. Darin kann man recht viel regeln, auch mit wem und unter welchen Bedingungen man Verträge schließt, hier über ein zeitlich begrenztes, überdachtes Plätzchen zum Parken. Wir mögen es verwerflich finden. Doch zur Vertragsfreiheit gehört auch die Freiheit, keinen Vertrag zu schließen. Nichts anderes ist dieses "Verbot". Just my 5 Cent.

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