So, ich habe eben bei der ADAC Versicherungsabteilung angerufen und gefragt, ob dieser Passus der Unfallversicherung auch bei der Auslandskrankenversicherung und der dazugehörigen optionalen Krankenrückführung Anwendung finden würde.
ANTWORT:
Wer nach der Impfung, egal ob mit oder ohne staatliche Impfpflicht, im Urlaub dann z.B eine Herzmuskelentzündung erleidet, erhält KEINE Leistung aus der ADAC Auslandskrankenversicherung.
Als Begründung wurde ausgeführt, dass das dann automatisch einer Vorerkrankung gleichzusetzen ist...!!!
Somit fällt eine kostenneutrale Rückführung in z.B einem Ambulanzflieger aus!
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Gruss aus dem nordischen Widerstand
Nico + Crew