Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 20.12.2021, 12:23
Eumeltier Eumeltier ist offline
V-Experte
 
Registriert seit: 07.05.2014
Ort: PR
Vahrzeug: Viano FUN lang / Vito lang
Baujahr: beide 2011
Motor: beide 3.0CDI
Eumeltier´s Fotoalbum
Beiträge: 569
Standard

Und welche Rechtsgrundlage haben die genannt?


Ich finde nichts gegenteiliges, daß es im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung geben soll.
Mit Zitat antworten